1/II/2023 Zusätzliche Partner*innenmonate für Mehrlingseltern

Status:
Mit Änderungen angenommen

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Eltern von Mehrlingen vier Monate zusätzlich Elterngeld gezahlt wird, sofern sich beide in die Kinderbetreuung einbringen (Partnermonate).

Begründung:

In Deutschland gebären jedes Jahr etwa 14.000 Frauen Mehrlinge (1,7% aller Gebärenden). Die ersten Wochen und Monate mit einem Säugling ist herausfordernd. Die erste Zeit mit Mehrlingen ist allein jedoch kaum zu stemmen.

Erstens ist allein das Stillen bereits ein Vollzeitjob. Mütter von Einlingen stillen im Mittel
27 Stunden pro Woche, wobei auch Zeiten von 41 Stunden pro Woche noch normal sind (Q1). Nicht alle Mehrlingsmütter können oder wollen ihre Kinder gleichzeitig stillen (sog. Tandemstillen). Entsprechend kann ihre Stillzeit bis zu 80 Stunden pro Woche betragen. Nebenbei andere Sorge- und Hausarbeit zu leisten, ist für sie kaum möglich. Im Gegenteil: Um überhaupt die Chance zu haben, ihre Kinder zu stillen, brauchen sie weitgehende Unterstützung. In den ersten sechs Monaten, in denen von der WHO empfohlen wird ausschließlich zu stillen, verringert sich zwar die Stillzeit meist – allerdings nur moderat, im Mittel auf 20 Stunden pro Woche (Q1).

Zweitens brauchen Säuglinge noch häufig die ungeteilte Aufmerksamkeit eines Elternteils, insbesondere wenn sie schreien und weinen. Einer Metastudie zufolge schreien Babys in den ersten Wochen durchschnittlich zwei Stunden am Tag. 17 bis 25 Prozent aller Säuglinge sind aber auch sogenannte Schreibabys und weinen mehr als drei Stunden am Tag (Q2). Da in den ersten Lebensmonaten die Kopfkontrolle fehlt und der Kopf entsprechend gestützt werden muss, ist ein sicheres Tragen und beruhigendes Wiegen von Mehrlingen meist nicht allein möglich. Es benötigt eine zweite Person, um weinende Mehrlinge zu beruhigen.

Drittens ist ein Mehrlingselternteil häufig in der Mobilität eingeschränkt. Nicht wenige Babys verweigern den Kinderwagen. Bei Mehrlingseltern führt dies dazu, dass sie allein nicht das Haus oder die Wohnung verlassen können. Arztbesuche, Einkäufe oder soziale Teilhabe stellen sich in diesen Fällen als unüberwindbare Hürden dar.

Seit 1. Januar 2015 erhalten Mehrlingseltern nicht mehr das doppelte Elterngeld. Sie erhalten lediglich 300 Euro zusätzlich pro Monat. Dies löst die beschriebenen Probleme nicht. Eine Erhöhung des Bezugszeitraumes für das Elterngeld auf 18 Monate würde Mehrlingseltern mehr Flexibilität bieten und insbesondere Gebärende entlasten. Es würde sie in die Lage versetzen, die ersten sechs Monate gemeinsam zu bestreiten und damit auch die extremen Hürden zum sechsmonatigen ausschließlichen Stillen abbauen.

 

Quelle 1: Saki, Azadeh et al. (2012): Patterns of daily duration and frequency of breastfeeding among exclusively breastfed infants in Shiraz, Iran, a 6-month follow-up study using Bayesian generalized linear mixed models. Global journal of health science vol. 5,2 123-33. 19 Dec. 2012, doi:10.5539/gjhs.v5n2p1

 

Quelle 2: Wolke, Dieter et al. (2017): Systematic Review and Meta-Analysis: Fussing and Crying Durations and Prevalence of Colic in Infants. Journal of Pediatrics.185.10.1016.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Version der Antragskommission:

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Eltern von Mehrlingen vier Monate zusätzlich Elterngeld gezahlt wird, sofern sich beide in die Kinderbetreuung einbringen (Partner*innenmonate).

Beschluss: Zusätzliche Partner*innenmonate für Mehrlingseltern
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Eltern von Mehrlingen vier Monate zusätzlich Elterngeld gezahlt wird, sofern sich beide in die Kinderbetreuung einbringen (Partner*innenmonate).

Beschluss-PDF: