Wir fordern insbesondere die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auf, de Kund*innen die digitale Kommunikation mit den Jobcentern zu ermöglichen. Dabei sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Stehen sie diesem Ansinnen entgegen, sind sie entsprechend anzupassen.
Einen Großteil der Arbeit verbringen die Angestellten der Jobcenter mit der Verschickung und Aufbereitung von Postwurfsendungen. Von der Einladung zu einem Gespräch bis hin zur Übermittlung von Formularen müssen alle Sendungen der Jobcenter postalisch erfolgen. Dies bedeutet einen immensen Arbeitsaufwand und verursacht in Zeiten der digitalen Kommunikation vermeidbare Kosten.
Einige wenige Jobcenter gehen neuen digitale Wege und bieten bereits heute eine digitale Beratung, eine Online-Buchung von Terminen sowie eine Online-Abfrage von Bearbeitungsständen für ihre Kund*innen an. Diese Form der Digitalisierung sollte – das Einverständnis der Kund*innen vorausgesetzt – auch für die Versendung von Schriftstücken möglich sein. Dabei sind die Vorgaben der Datenschutzgrund-verordnung zu beachten.
Wir fordern insbesondere die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auf, de Kund*innen die digitale Kommunikation mit den Jobcentern zu ermöglichen. Dabei sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Stehen sie diesem Ansinnen entgegen, sind sie entsprechend anzupassen.