Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das sogenannte „Containern“ (d.h. das Retten von Lebensmitteln, die noch genießbar sind, aus den Mülltonnen von Lebensmittelbetrieben) nicht mehr als Straftat (§242, 243 StGB) angesehen wird. Andere bei diesen Handlungen begangene Straftaten werden davon nicht berührt.
Täglich werden in Deutschland ca. 55 Tonnen Lebensmittel im Müll entsorgt. Davon ist ein großer Teil noch absolut genießbar. Darunter auch Lebensmittel, bei denen „nur“ das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist oder abläuft.
Diese Entsorgung erfolgt durch lebensmittelbetriebe (z.B. Lebensmitteleinzelhandel oder auch große Lebensmittelketten) jeden Tag zum Feierabend. Hierbei gibt es Betriebe, bei denen sich Mitarbeiter „Mühe“ geben, dass diese Lebensmittel wirklich ungenießbar werden, indem sie darauf urinieren.
Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Allgemeinen junge Menschen, haben es sich zur Aufgabe gemacht, dies nicht weiter zuzulassen. Sie durchsuchen diese Müllcontainer, um noch Brauchbares herauszuholen (sogenanntes „Containern“). Nach $242 StGB (Diebstahl) ist dies eine Straftat, wobei der Begriff Schaden deutlich übertrieben ist.
Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das sogenannte „Containern“ (d.h. das Retten von Lebensmitteln, die noch genießbar sind, aus den Mülltonnen von Lebensmittelbetrieben) nicht mehr als Straftat (§242, 243 StGB) angesehen wird. Andere bei diesen Handlungen begangene Straftaten werden davon nicht berührt.