16/II/2023 Stärkung des ÖPNV: Mobilitätshilfsdienste als Regelangebot des VBB etablieren

Status:
Angenommen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, Angebote wie  „Mobilitätshilfsdienste“ oder den „VBB – Begleitservice“ (VBB: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) als festen Bestandteil des Regelangebots der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und der S-Bahn zu etablieren und damit einen Beitrag zum Barriereabbau im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) einerseits und zu mehr Personalpräsenz auf den Bahnhöfen andererseits zu leisten.

Eine entsprechende Finanzierung soll über die BVG und S-Bahn bzw. die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgesichert werden.

Begründung:

Das leistungsfähigste Sharing-Angebot aller Zeiten ist der Öffentliche Personennahverkehr. Wir werden die Zahl der in Berlin fahrenden PKW nicht reduzieren, ohne den ÖPNV massiv auszubauen. BVG und S-Bahn liefern ein Angebot, von dem man außerhalb Berlins nur träumen kann.

Im Bereich der Qualität gibt es allerdings noch Luft nach oben, wobei die schnellere Herstellung von Barrierefreiheit und der Einsatz von Personal auf den Bahnhöfen zentrale Aspekte darstellen. Angebote wie „Mobilitätshilfsdienste“ oder der „VBB – Begleitservice“ kombinieren eine arbeitsmarktpolitische Zielstellung mit einer verkehrspolitischen Dienstleistung. Es wird angestrebt, das Angebot in das reguläre Angebotsportfolio von BVG und S-Bahn zu übernehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Stärkung des ÖPNV: Mobilitätshilfsdienste als Regelangebot des VBB etablieren
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, Angebote wie  „Mobilitätshilfsdienste“ oder den „VBB – Begleitservice“ (VBB: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) als festen Bestandteil des Regelangebots der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und der S-Bahn zu etablieren und damit einen Beitrag zum Barriereabbau im Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) einerseits und zu mehr Personalpräsenz auf den Bahnhöfen andererseits zu leisten.

Eine entsprechende Finanzierung soll über die BVG und S-Bahn bzw. die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgesichert werden.

Beschluss-PDF: