Der Landesparteitag fordert die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat auf umgehend die (haushalts-)rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in 2022 die Umsetzung der Rückführung der Schulreinigung in Kommunaler Trägerschaft erfolgreich starten kann. Hierfür sind bis zum Beginn des nächsten Schuljahres in mindestens drei Berliner Bezirken Projekte zu initiieren und umzusetzen. Sofern den Bezirken hierfür das notwendige Knowhow noch nicht zur Verfügung steht, ist zu prüfen, inwieweit der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG) in das Projekt unterstützend eingebunden werden kann.
Die Bezirke werden vom Landesparteitag aufgefordert, ab sofort auslaufende Reinigungsverträge nicht neu zu vergeben, sondern in die kommunale Reinigung zu überführen.
Die Koalition hat im Koalitionsvertrag festgehalten; „Die Koalition will die Schulen mit ausreichendem Reinigungspersonal ausstatten, dieses Personal angemessen bezahlen und an die jeweiligen Schulstandorte binden. Die Koalition weitet das Berliner Pilotprojekt zur Tagesreinigung und das bundesweite Projekt zur Schulreinigung 2022 aus und setzt auf dieser Basis ab 2023 die schrittweise Kommunalisierung um.“
Bisher fehlt es den Bezirken an den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten diese von einem breiten Bündnis getragene Forderung umzusetzen. In den Haushaltsberatungen zum Doppelhaus 2022/2023 müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, das umgehend mit der Umsetzung dieses Punktes aus der Koalitionsvereinbarung begonnen werden. Kann.
In Berlin gibt es mit dem Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG) einen der Senatsverwaltung für Finanzen unterstehenden Landesbetrieb, der mit seiner Expertise die Umsetzung begleiten könnte.
Das Ziel ab 2023 die schrittweise Kommunalisierung der Reinigung vorzunehmen kann nur gelingen, wenn die Bezirke auslaufende Verträge mit Reinigungsfirmen nicht erneut ausschreiben.
Der Landesparteitag fordert die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Senat auf umgehend die (haushalts-)rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in 2022 die Umsetzung der Rückführung der Schulreinigung in Kommunaler Trägerschaft erfolgreich starten kann. Hierfür sind bis zum Beginn des nächsten Schuljahres in mindestens drei Berliner Bezirken Projekte zu initiieren und umzusetzen. Sofern den Bezirken hierfür das notwendige Knowhow noch nicht zur Verfügung steht, ist zu prüfen, inwieweit der Landesbetrieb für Gebäudebewirtschaftung (LfG) in das Projekt unterstützend eingebunden werden kann.
Die Bezirke werden vom Landesparteitag aufgefordert, ab sofort auslaufende Reinigungsverträge nicht neu zu vergeben, sondern in die kommunale Reinigung zu überführen.
gestellt als Antrag 21/I/2022 Schulreinigung in kommunaler Hand umgehend umsetzen auf dem Landesparteitag 19.06.2022
Erledigt durch Annahme Antrag 20/I/2022 Überwiesen an: AH Fraktion, Senat