7/II/2022 Schuldenbremse

Status:
Mit Änderungen angenommen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf, dass die Schuldenbremse auch im Jahr 2023 ausgesetzt wird.

Begründung:

Das Festhalten an der Schuldenbremse im Jahr 2023 ist illusorisch: In Zeiten großer Herausforderungen werden die Weichen mit der Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität bei Einhaltung der Schuldenbremse nicht gestellt.

Nach der Coronapandemie ist unsere Wirtschaft durch die globalen Verwerfungen durch den russischen Angriffskrieg und die Probleme in den globalen Lieferketten weiterhin belastet. Gleichzeitig verteuern sich nicht nur Energie, sondern auch viele andere Waren und Dienstleistungen so schnell wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Diese Entwicklung belastet die Menschen und Betriebe sehr.

Die Bundesregierung hat zwar rasch regiert und mit den Entlastungspaketen I und II gezielte Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger in Höhe von insgesamt über 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht aber dennoch reichen diese Entlastungen nicht weitgehend aus, dass ein drittes Entlastungspaket bisher angekündigt worden ist und definitiv kommen muss. Durch den russischen Krieg in der Ukraine ist in Deutschland die Inflationsrate deutlich gestiegen, vor allem durch höhere Preise für Energie. Auch im Juli lag die Inflationsrate weiterhin bei über sieben Prozent.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission
Version der Antragskommission:

Zeile 1-4 ersetzen durch:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Schuldenbremse auch im Jahr 2023 ausgesetzt wird.

Beschluss: Schuldenbremse aussetzen
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Schuldenbremse auch im Jahr 2023 ausgesetzt wird.

Begründung:

Das Festhalten an der Schuldenbremse im Jahr 2023 ist illusorisch: In Zeiten großer Herausforderungen werden die Weichen mit der Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität bei Einhaltung der Schuldenbremse nicht gestellt.

Nach der Coronapandemie ist unsere Wirtschaft durch die globalen Verwerfungen durch den russischen Angriffskrieg und die Probleme in den globalen Lieferketten weiterhin belastet. Gleichzeitig verteuern sich nicht nur Energie, sondern auch viele andere Waren und Dienstleistungen so schnell wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Diese Entwicklung belastet die Menschen und Betriebe sehr.

Die Bundesregierung hat zwar rasch regiert und mit den Entlastungspaketen I und II gezielte Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger in Höhe von insgesamt über 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht aber dennoch reichen diese Entlastungen nicht weitgehend aus, dass ein drittes Entlastungspaket bisher angekündigt worden ist und definitiv kommen muss. Durch den russischen Krieg in der Ukraine ist in Deutschland die Inflationsrate deutlich gestiegen, vor allem durch höhere Preise für Energie. Auch im Juli lag die Inflationsrate weiterhin bei über sieben Prozent.

Gestellt als Antrag 126/II/2022 Schuldenbremse auf dem Landesparteitag 12.11.2022
Erledigt durch Beschluss des Leitantrags

Beschluss-PDF: