1/III/2026 Menschen vor Profite – Neustart für eine Politik für die Mehrheit der Menschen

Die Mitglieder des Parteivorstandes, die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, einen inhaltlichen Kurswechsel der SPD und der Koalition mit der Union vorzunehmen. Richtschnur dieses Neustarts ist es, jede der notwendigen Reformen an mindestens drei Kriterien auszurichten:

 

  1. Die Reformen müssen progressiv gestaffelt 90 Prozent der Einkommensbezieher*innen monetär entlasten. Monetäre Belastungen sind progressiv gestaffelt auf die oberen 10 Prozent der Einkommensbezieher*innen zu beschränken. Vor einer zusätzlichen Belastung von Erwerbseinkommen sind Vermögen und Kapital der oberen 10 Prozent angemessen steuerlich heranzuziehen. Alle aktuellen Reformpläne, die dieses Kriterium nicht erfüllen, wie z.B. die Rentenreform, die Pflege- und Gesundheitsreform sind anzuhalten und entsprechend zu überarbeiten.
  2. Die Reformen müssen struktureller Natur sein und dürfen nicht länger nur aktuell bestehende Unterdeckungen der Haushalte durch Kürzungen ausgleichen. Sie müssen der monetären Entlastung der Mehrheit der Menschen Diese Entlastung ist kein Selbstzweck, sondern dient der signifikanten Steigerung der Binnennachfrage und der Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums.
  3. Die Reformen müssen neben dieser ökonomischen Richtschnur daran gemessen werden, ob und inwieweit sie für die Menschen in Deutschland zu mehr Freiheit, mehr Würde und mehr Solidarität führen oder nicht. Die Spaltung unserer Gesellschaft und die Zersetzung unserer Demokratie durch die AfD und andere Rechtsextremisten werden nicht allein durch die Wiederbelebung unseres Wohlstands- und Aufstiegsversprechens überwunden. Es benötigt zugleich eine gesellschaftspolitische Wende, die allen Menschen in Deutschland unabhängig von ihrem Geschlecht, der ethnischen Herkunft, einer rassisti­schen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltan­schauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status mehr Freiheit, mehr Würde und mehr Solidarität zukommen lässt.

 

Als Sofort-Programm zur signifikanten Steigerung der Binnennachfrage und monetären Entlastung der Mehrheit der Menschen werden der Parteivorstand, die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag aufgefordert, in der Koalition folgende Punkte mit der Union zu verhandeln:

 

  • Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro/Stunde zum 1. Januar 2027 zur besseren Kompensation der kriegsbedingten Inflation.

 

  • Auf drei Jahre befristete Reduktion der Umsatzsteuer auf Lebensmittel für den menschlichen Verzehr, die bislang dem ermäßigten Satz von 7 Prozent unterliegen, einschließlich Leitungswasser und pflanzlicher Ersatzprodukte – ausgenommen Alkohol und gastronomische Dienstleistungen – auf 0 Prozent. Zur Gegenfinanzierung des Steuerausfalls von geschätzt 18 Mrd. Euro werden die bestehenden Steuervergünstigungen für den Erwerb von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall nach §§ 13a, 28a ErbStG (Fälle von 26 Mio. Euro aufwärts) gestrichen und die Vermögenssteuer verfassungskonform reaktiviert.

 

  • Einführung einer Länderöffnungsklausel für einen gesetzlichen Mietendeckel in den Bundesländern.

 

  • Einführung einer Transformationsabgabe als einmalige Vermögensabgabe: Adressaten sind die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, deren steuerpflichtiges Nettovermögen einen persönlichen Freibetrag von 100 Millionen Euro übersteigt (Superreiche). Die Abgabe soll einmalig zu einem festen Bewertungsstichtag in Höhe von 20 Prozent des den Freibetrag übersteigenden Nettovermögens entstehen und – in Anlehnung an das unter Konrad Adenauer beschlossene Lastenausgleichsgesetz von 1952 – über 30 Jahre in 120 gleichmäßigen, vierteljährlich fälligen Raten entrichtet werden. Ihr Aufkommen ist im Bundeshaushalt zusätzlich und nachprüfbar für Investitionen in Dekarbonisierung, Klimaschutz und eine sozial gerechte Transformation einzusetzen; einheitliche Bewertungs-, Wegzugs- und Missbrauchsregeln sowie begrenzte Härtefallstundungen sollen Ausweichgestaltungen verhindern und die Liquidität produktiver Unternehmen sichern.
Begründung:

Die Zustimmungswerte zur Arbeit der Bundesregierung sind sehr schlecht. 68 Prozent der Befragten bewerten die Arbeit schlecht und nur 28 Prozent gut. Noch Besorgnis erregender ist, dass auch die Zufriedenheit mit der Demokratie auf einen historischen Tiefstand gefallen ist: Mit 54 Prozent sind so viele Befragte wie seit Oktober 2003 (55 Prozent) nicht mehr unzufrieden mit der Demokratie in Deutschland, lediglich 44 Prozent äußern sich zufrieden. Dabei ist die Unzufriedenheit mit dem Funktionieren unserer Demokratie im Osten (64 Prozent; zufrieden: 34 Prozent) größer als im Westen (52 Prozent; zufrieden: 46 Prozent).

 

Die spiegelt sich auch in den Umfragewerten der Regierungsparteien wider. Die Union nähert sich mit nur noch 23 Prozent ihrem historischen Tiefstand an, während die SPD ihn mit ihren aktuell 12 Prozent bereits wiederholt erreicht hat.

 

Verantwortlich dafür ist in erster Linie die Ablehnung der sogenannten Reformmaßnahmen durch die Mehrheit der Bevölkerung und die Mehrheit der Anhänger von Union und SPD. Sie empfinden instinktiv das, was Wirtschaftsinstitute ökonomisch belegen: Die geplanten „Reformen“ als vor allem haushalterisch und ordoliberal motivierte Einschnitte in die Sozialversicherungssysteme werden ihnen während einer laufenden Rezession im wahrsten Sinne des Wortes erheblich in das Portemonnaie greifen und die Bewältigung des Alltags zusätzlich erschweren.

 

Beispiel Rentenreform:

Ein besonders deutliches Beispiel für die ökonomische und politische Fehlrichtung der geplanten Reformen ist die von der Rentenkommission vorgeschlagene Zwangskapitaldeckung der gesetzlichen Rente. Ab 2028 sollen die Beiträge schrittweise um insgesamt zwei Prozentpunkte steigen: Beschäftigte sollen zusätzlich bis zu einem Prozent ihres beitragspflichtigen Bruttolohns abführen, die Arbeitgeberseite einen weiteren Prozentpunkt. Für die Beschäftigten ist das zum Zeitpunkt der Einführung keine abstrakte Vorsorgegutschrift für eine ungewisse Zukunft, sondern zunächst eine gesetzlich erzwungene Kürzung ihres verfügbaren Arbeitseinkommens, die Monat für Monat auf der Lohnabrechnung sichtbar wird. Auch der Arbeitgeberanteil fällt nicht vom Himmel: Entweder erhöht er die Arbeits- und Lohnstückkosten oder er wird bei künftigen Tarif- und Lohnverhandlungen durch geringere Lohnsteigerungen zumindest teilweise auf die Beschäftigten zurückgewälzt. Anders als höhere Beiträge im Umlageverfahren, die zeitnah als Renteneinkommen an andere Haushalte zurückfließen und dort wieder ausgegeben werden, handelt es sich nach der Analyse von WSI und IMK um eine zusätzliche Zwangsersparnis: Das Geld wird dem gegenwärtigen Konsum entzogen und über Jahre überwiegend an den internationalen Kapitalmärkten angelegt, ohne kurzfristig entsprechende reale Investitionen in Deutschland auszulösen. Wie auch das Wirtschaftsmagazin Surplus unter Bezugnahme auf diese Analyse berichtet, könnte der dadurch verursachte Kaufkraftentzug das deutsche Bruttoinlandsprodukt innerhalb von fünf Jahren gegenüber dem Basisszenario um insgesamt rund einen Prozentpunkt verringern und etwas mehr als 250.000 Arbeitsplätze kosten. Nach zwei Rezessionsjahren und in einer weiterhin fragilen wirtschaftlichen Erholung wäre das ein per Gesetz angeordneter Entzug von Kaufkraft genau in dem Moment, in dem Deutschland höhere Realeinkommen und eine stärkere Binnennachfrage benötigt. Gerade für die traditionelle Wählerschaft der SPD besteht zudem ein grundlegender ordnungspolitischer Unterschied zwischen einer freiwilligen und einer staatlich erzwungenen Altersvorsorge. Es ist das eine, wenn der Staat den Menschen ermöglicht und sie dabei unterstützt, sich freiwillig für ein kostengünstiges ETF-Sparen zu entscheiden. Es ist etwas grundlegend anderes, wenn der Gesetzgeber unabhängig von Einkommen, familiärer Situation, Schulden oder vorhandenen Rücklagen ein Prozent des erarbeiteten Bruttolohns einbehält und zwangsweise an die Börse transferiert. Dass der Fonds staatlich organisiert oder beaufsichtigt wird, ändert weder etwas am gesetzlichen Zwang noch beseitigt es Kapitalmarkt-, Kosten- und Kontrollrisiken. Das schwedische Pflichtsystem ist insoweit kein ungetrübtes Vorbild: Die Fondsskandale um Falcon Funds und Allra führten zu erheblichen Verlusten von Vorsorgevermögen und langjährigen Verfahren zur Rückholung der Gelder; allein von den strafbaren Vorgängen bei Allra waren mehr als 86.000 Sparerinnen, Sparer und Rentenbeziehende betroffen. Der schwedische Rechnungshof stellte darüber hinaus fest, dass das Prämiensystem nicht hinreichend effizient sei, sich die Kosten negativ auf die späteren Renten auswirkten und sämtliche Verwaltungs- und Fondskosten transparenter ausgewiesen werden müssten. Sozialdemokratische Alterssicherungspolitik sollte daher die solidarische gesetzliche Rente stärken und freiwillige zusätzliche Vorsorge ermöglichen – aber nicht den Beschäftigten per Gesetz einen Teil ihres Lohns entziehen, um damit zwangsweise einen Kapitalstock an der Börse aufzubauen.

 

Ebenso klar müssen wir die von der Rentenkommission vorgeschlagene Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ablehnen. Die Kommission will sie durch eine engere „Schutzrente“ für Menschen ersetzen, die kurz vor dem Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Zur Begründung wird unter anderem darauf verwiesen, dass die heutige Regelung nicht nur Beschäftigten in körperlich besonders belastenden Berufen zugutekommt, sondern auch Menschen mit höheren Einkommen und weniger belastenden Tätigkeiten. Schon diese Prämisse überzeugt uns sozialdemokratisch nicht: Wir gönnen jedem Menschen die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren – unabhängig davon, ob er Fliesen gelegt, Menschen gepflegt, auf dem Bau gearbeitet, im Büro gesessen oder einen anderen Beruf ausgeübt hat. Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge geleistet hat, hat seine Lebensleistung mehr als erbracht. Diesen Menschen sollten wir nicht erklären, dass sie eigentlich noch länger arbeiten müssten, sondern ihnen wünschen, dass sie gesund bleiben, ihre Rente genießen und endlich mehr Zeit für sich, ihre Partnerinnen und Partner, Kinder und Enkel haben. Genau das ist Respekt vor Lebensleistung – jener Respekt, mit dessen Versprechen die SPD 2021 wieder stärkste politische Kraft geworden ist. Gerade in Ostdeutschland besitzt diese Regelung zudem besondere Bedeutung: Viele Menschen haben dort bereits mit 16, 17 oder 18 Jahren zu arbeiten begonnen und erreichen entsprechend lange Versicherungsbiografien; zugleich verfügen deutlich mehr Menschen als im Westen neben der gesetzlichen Rente über keine weitere nennenswerte Alterssicherung. Nach Angaben von Bundessozialministerin Bärbel Bas sind im Osten rund 75 Prozent allein auf die gesetzliche Rente angewiesen, gegenüber 52 Prozent im Westen. Manuela Schwesig bringt den entscheidenden Gerechtigkeitsgedanken deshalb zu Recht auf den Punkt: Es muss einen Unterschied machen, ob jemand mit 18 oder erst mit 28 Jahren angefangen hat zu arbeiten und Beiträge zu zahlen; eine abstrakte durchschnittliche Lebenserwartung sagt dagegen wenig über die individuelle Erwerbsbiografie aus. Gerade Beschäftigte in Handwerk, Industrie und körperlich belastenden Berufen dürfen außerdem nicht erst krank werden müssen, um früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu können. Dass inzwischen selbst die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Mario Voigt und Sven Schulze gegen die Abschaffung aufbegehren und ausdrücklich auf die besonders langen Erwerbsbiografien sowie die zentrale Bedeutung der gesetzlichen Rente im Osten verweisen, zeigt, wie lebensfremd dieser Teil der Reform ist. Eine SPD, die wieder Vertrauen bei arbeitenden Menschen gewinnen will, darf eine ihrer wichtigsten Reformen zur Anerkennung jahrzehntelanger Arbeit nicht zurückdrehen. Nach 45 Beitragsjahren muss gelten: Wer gehen will, darf ohne Abschläge gehen.

 

Beispiel Vermögensverteilung:

Die Wohlstandsverteilung in Deutschland wird insgesamt und von Anhänger*innen aller Parteien mehrheitlich als ungerecht empfunden. Die Menschen wissen: Deutschland ist (noch) die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und verfügt über entsprechend großen Wohlstand. Dieser ist indes immer stärker ungerecht verteilt. Weltweit gibt es nach dem aktuellen Global Wealth Report der Boston Consulting Group „mittlerweile 84.700 „Ultra High Net Worth Individuals“ (UHNWI). Diese Superreichen besitzen jeweils mehr als 100 Millionen US-Dollar Finanzvermögen, sie besitzen 14 Prozent des weltweiten Finanzvermögens. Die meisten davon, mehr als 33.000, leben in den USA, gefolgt von China (9.200) und Deutschland (3.900). Auf den weiteren Plätzen folgen Japan, Frankreich und Kanada mit jeweils rund 3.000 Personen. Der Report zeigt: Je höher das Anfangsvermögen des Einzelnen war, desto höher waren auch die Zuwächse im vergangenen Jahr. Das gilt auch in Deutschland, wo die Superreichen ihre Finanzvermögen 2024 – wohlbemerkt bei gleichzeitigen Rückgang des preisbereinigten BIP um 0,2% – um 16 Prozent mehren konnten. Hierzulande besitzen die UHNWI etwa 27 Prozent des gesamten Finanzvermögens im Land, mehr als 500 Superreiche sind 2024 hinzugekommen. Auch die Zahl der Dollarmillionäre in Deutschland wächst: Etwa 678.000 Menschen besitzen derzeit mehr als eine Million US-Dollar Finanzvermögen. Die Zahl ist im vergangenen Jahr um etwa 65.000 (etwa 10 %) gestiegen. Dem entgegen stehen 67 Millionen Deutsche, die weniger als 250.000 US-Dollar Finanzvermögen besitzen. Zusammengerechnet gehören dieser Gruppe nur etwa 37 Prozent des gesamten Finanzvermögens im Land. Die Berechnungen der Studienautoren zeigen, dass dieser Trend in den kommenden fünf Jahren anhalten wird. Die Superreichen vereinen nach BCG-Prognosen 2029 etwa 28 Prozent des gesamten Finanzvermögens in Deutschland auf sich, das sogenannte Massensegment (bis 250.000 USD Vermögen) 34 Prozent. Je niedriger in der Vermögenspyramide angesiedelt, desto niedriger auch der Vermögenszuwachs der Einzelnen.“

 

Die vorstehende Umfrage zeigt, dass eine gerechtere Verteilung des Wohlstands längst keine Forderung eines vermeintlich linken Randes ist, sondern dem Gerechtigkeitsempfinden einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit entspricht. Insgesamt halten 81 Prozent der Befragten die Wohlstandsverteilung in Deutschland für ungerecht. Selbst unter den Anhängerinnen und Anhängern der Union teilen 68 Prozent diese Einschätzung; nur 28 Prozent empfinden die Verteilung als gerecht. Damit besteht sogar in der Wählerschaft unseres gegenwärtigen Koalitionspartners eine deutliche Mehrheit für eine traditionelle sozialdemokratische Kernforderung: Starke Schultern müssen mehr tragen und außergewöhnlich große Einkommen und Vermögen müssen angemessen zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden.

 

Die SPD kann in dieser Frage jedoch nur schrittweise Glaubwürdigkeit zurückgewinnen, wenn sie ihre eigene Position wieder klar erkennbar macht. Dazu gehört erstens, mehr Verteilungsgerechtigkeit nicht nur abstrakt zu beschwören, sondern in konkrete und unterscheidbare Forderungen zu übersetzen. Zweitens muss die SPD wieder den Mut haben, diese Forderungen selbstbewusst gegenüber der Union zu vertreten. Und drittens darf sie nicht bereits mit einem vorweggenommenen Kompromiss in Koalitionsverhandlungen gehen, der anschließend noch weiter bis fast zur Unkenntlichkeit heruntergehandelt wird. Wer schon am eigenen Ausgangspunkt nur das vermeintlich mit der Union Machbare fordert, verhandelt nicht mehr über einen sozialdemokratischen Reformanspruch, sondern nur noch über dessen verbleibenden Rest.

 

Beispiel Einkommenssteuerreform:

Wie notwendig eine solche Gesamtbetrachtung ist, zeigt die vereinbarte Einkommensteuerreform. Das Bundesfinanzministerium stellt für eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Einkommen und einem Haushaltseinkommen von rund 60.000 Euro ab 2028 eine jährliche Entlastung von mehr als 600 Euro in Aussicht. Gleichzeitig soll dieselbe Familie durch die geplante gesetzliche Kapitalrente zusätzlich ein Prozent ihrer Bruttolöhne einzahlen. Bei einem gemeinsamen Bruttoarbeitseinkommen von 60.000 Euro wären das bereits 600 Euro im Jahr – die steuerliche Entlastung wäre damit allein durch den Arbeitnehmerbeitrag zur Zwangskapitaldeckung nahezu vollständig wieder aufgezehrt. Hinzu käme ein weiterer Arbeitgeberbeitrag von einem Prozent, der die Arbeitskosten erhöht und mittelbar den Spielraum für künftige Lohnsteigerungen schmälert. Eine Entlastung, die der Staat mit der einen Hand gewährt und durch eine neue gesetzliche Pflichtabgabe mit der anderen Hand wieder einzieht, wird von den Menschen zu Recht nicht als sozialdemokratischer Aufbruch wahrgenommen. Die sogenannte Superreichensteuer ist ein Schritt in die richtige Richtung, bleibt aber strukturell weit hinter dem zurück, was selbst die junge Bundesrepublik unter dem CDU-Bundeskanzler Konrad Adenauer für politisch und gesellschaftlich vertretbar hielt. Vereinbart ist bislang keine Besteuerung großer Vermögensbestände, sondern lediglich eine stärkere Belastung sehr hoher laufender Einkommen: Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten, ab 280.000 Euro ein Satz von 47 Prozent. Das Lastenausgleichsgesetz von 1952 griff demgegenüber auf die vorhandene Vermögenssubstanz zu: Die einmalige Vermögensabgabe belief sich grundsätzlich auf 50 Prozent des zum Stichtag festgestellten abgabepflichtigen Vermögens und wurde liquiditätsschonend über 30 Jahre in 120 vierteljährlichen Raten entrichtet. Eine sozialdemokratische Politik, die heute trotz einer historisch hohen Vermögenskonzentration lediglich Spitzeneinkommen etwas stärker besteuert, aber die großen Vermögensbestände unangetastet lässt, bleibt damit in ihrer strukturellen Umverteilungswirkung sogar hinter einer historischen Reform unter einem CDU-Kanzler zurück.

 

Das Ziel kann deshalb nicht sein, jede minimale Bewegung der Union bereits als hinreichenden Erfolg zu verkaufen. Die SPD muss wieder mit einer eigenständigen und erkennbar sozialdemokratischen Ausgangsposition in Verhandlungen gehen: mit einer wirksamen Besteuerung sehr hoher Einkommen, der Reaktivierung einer verfassungskonformen Vermögensteuer, der Beseitigung ungerechtfertigter Privilegien bei großen Erbschaften und einer einmaligen Transformationsabgabe für Superreiche. Erst wenn die Menschen wieder erkennen können, wofür die SPD selbst steht, welche Forderungen sie in die Koalition eingebracht hat und an welchen Punkten sie gegenüber der Union tatsächlich gestritten hat, kann sie verlorenes Vertrauen in ihre wirtschafts- und verteilungspolitische Kompetenz zurückgewinnen.

 

Zusammengenommen steht fest, dass das schwindende Vertrauen in die Demokratie echte Reformen erfordert, die die Ursachen für Ungerechtigkeit und gesellschaftliche Spaltung bekämpfen. Die Menschen erwarten von der SPD keine Reformen, die die stetige Zunahme der Vermögensungleichheit unerheblich verlangsamen. Sie erwarten Reformen, die Armut bekämpfen, Freiheit und Würde sichern, die Wirtschaft nachfrageseitig beleben und die enormen Herausforderungen in der Infrastruktur des Landes, im Klimaschutz und in der Transformation aus den riesigen, ständig weiter wachsenden Privatvermögen refinanzieren.

 

Kurz gesagt: Den Wandel zu gestalten heißt nicht, den Abstieg zu verzögern. Es heißt, die echten Probleme zu benennen und die große Mehrheit der Menschen zu entlasten.