Gegen Gerhard Schröder ist umgehend ein Parteiordnungsverfahren einzuleiten.
Begründung:
Mit Beginn der Invasion Russlands in die Ukraine hat sich nunmehr eindeutig gezeigt, dass Vladimir Putin und die staatlichen Konzerne Russlands diktatorische Institutionen sind, die von Sozialdemokrat*innen nicht unterstützt werden dürfen. Eine klare Abgrenzung Gerhard Schröders von diesen Unternehmen ist nicht erfolgt. Dies stellt unserer Ansicht nach ein vorsätzliches und schwerwiegendes parteischädigendes Verhalten dar.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme Antrag 12 in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
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