6/II/2023 Digitale Teilhabe und Verbraucherschutz Älterer

Status:
Mit Änderungen angenommen

Wir bitten die Fraktion in der BVV dafür zu sorgen, dass in den Rathäusern des Bezirkes öffentlich zugängliche Terminals mit persönlicher Assistenz zur Nutzung der Geräte und zur Unterstützung im Umgang, insbesondere nur online zugänglicher Anbieter, bereitgestellt und vorgehalten werden.

Begründung:

Immer mehr Dienstleister, die für die soziale, finanzielle und kulturelle Infrastruktur verantwortlich sind, sind nur noch online erreichbar. Der Kontakt findet über Chatbots, Onlineformulare, Telefonautomaten oder Internetzugänge statt. Diese Zugänge sind insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Einschränkungen, finanziell benachteiligte Menschen oder Menschen die nicht über die notwendigen Geräte im häuslichen Bereich verfügen, nicht erreichbar. Sie sind damit von vielen Angeboten ausgeschlossen oder können diese nur mit Mühe nutzen. Gleichzeitig sind sie durch mangelnde Praxis, Kompetenz und Kenntnis Missbrauch schutzlos ausgesetzt. Dem gilt es entgegenzuwirken um gesellschaftliche Teilhabe insgesamt zu ermöglichen und zu gewährleisten.

 

Der Einzelhandel ist diesem Problem inzwischen entgegengekommen. Hier sind in vielen Läden, die sogenannte „Selbstbedienungskassen“ vorhalten und anbieten, jeweils Beschäftigte abgestellt, die unterstützend, beratend und erklärend die Kundinnen und Kunden durch den Prozess führen oder sie bei Problemen unterstützen.

 

Der ältere Mensch ist insbesondere bei Bankgeschäften, bei der Buchung kultureller Angebote und bei Problemen mit Telekommunikationsanbietern auf sich allein gestellt. Wer jemals in Warteschleifen von Banken, Telefonanbietern oder Terminvergaben der Bürgerämter gewartet hat weiß, dass dies Toleranz, Geduld und Gelassenheit als menschliche Kategorie auf eine große Probe stellt. Insbesondere Ältere oder Beeinträchtigte stoßen hier an ihre Grenzen.

 

Hinzukommt, dass bei Falscheingaben oder Fehlversuchen Zugänge gesperrt werden und die damit verbundenen Einschränkungen zu immer weiteren Verwicklungen führen. Weiterhin ist mitunter schwer zu erkennen, ob der Leistungsanbieter seriös ist oder in betrügerischer Absicht handelt.

 

Um hier die erforderliche Unterstützung zu bieten, ist in den Rathäusern ggf. Bürgerämtern ein entsprechendes Terminal vorzuhalten, eine geeignete persönliche Beratung bereitzustellen und eine dafür erforderliche Finanzierung einzustellen. Diese Stelle sollte als „Beauftragte“ bei der Bürgermeisterei angesiedelt sein.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Kein Konsens)
Version der Antragskommission:

Digitale Teilhabe und Verbraucherschutz Älterer

Wir bitten die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die Bezirke in die Lage zu versetzen, in geeigneten bezirklichen Liegenschaften öffentlich zugängliche Terminals mit persönlicher Assistenz zur Nutzung der Geräte und zur Unterstützung im Umgang, insbesondere nur online zugänglicher Anbieter, bereitstellen und vorhalten können.

Beschluss: Digitale Teilhabe und Verbraucherschutz Älterer
Text des Beschlusses:

Wir bitten die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die Bezirke in die Lage zu versetzen, in geeigneten bezirklichen Liegenschaften öffentlich zugängliche Terminals mit persönlicher Assistenz zur Nutzung der Geräte und zur Unterstützung im Umgang, insbesondere nur online zugänglicher Anbieter, bereitstellen und vorhalten können.

Beschluss-PDF: