Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ihre Anstrengungen für eine Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu verstärken und entschlossen weiterzuführen.
Die Novelle soll gewährleisten, dass die Arbeitsgrundlagen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) selbst Verfassungsrang erhalten und nicht vom Gesetzgeber mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden können. Um das Bundesverfassungsgericht, das ja die Aufgabe hat, die im Grundgesetz verankerten zentralen Staatsprinzipien und rechtlichen Gewährleistungen zu schützen, selbst vor der Gefahr zu schützen, durch einfache Gesetzgebungsmehrheit oder die Blockade von für seine Arbeitsfähigkeit zentralen Prozessen, etwa der Richter*innen-Wahl die Fähigkeit zu Erfüllung dieser Aufgabe zu verlieren, ist insbesondere Folgendes im Grundgesetz zu verankern:
- Bestimmungen zur Arbeitsweise des BVerfG,
- zu dem Wahlverfahren der Richter*innen des BVerfG,
- die Einteilung in Senate
- und Grundlagen der Geschäftsverteilung.
Die Verteidigung unserer freiheitlichen und sozialen Demokratie gegen ihre Feinde, zu denen vor allem rechtsextreme und rechtspopulistische Gruppierungen zu zählen sind, muss, auch wenn diese zu einem großen Teil nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, in erster Linie mit den Mitteln der politischen Auseinandersetzung erfolgen.
Die Beseitigung der Verfassungsgrundlagen der Weimarer Republik durch die Nationalsozialisten 1933 mit den von der Verfassung selbst verfügbar gemachten Mitteln und unter Berufung auf zentrale Artikel der Verfassung selbst mahnt uns aber, den notwendigen Schutz des Grundgesetzes und zentraler Organe unseres Rechtsstaats wie des Bundesverfassungsgerichts gegen Angriffe der im Moment für den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wie wir sie kennen, gefährlichsten Gruppierung, nämlich der AfD nicht außer Acht zu lassen.
Die AfD könnte, sofern sie eine Sperrminorität von einem Drittel der Mandate im Bundestag erlangt oder durch ihr weiteres Anwachsen Einfluss auf die Regierungspolitik gewinnt, nach der derzeitigen Rechtslage die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts etwa durch Blockade der Wahl von demokratisch orientierten Richter*innen lahmlegen oder mit der Durchsetzung eigener Wahlvorschläge, Änderungen der Struktur des BVG (Bildung weiterer Senate, welche mit AfD-nahen Richter*innen besetzt werden und die Arbeit der bestehenden Senate konterkarieren können) oder Änderungen der Arbeitsweise des BVG (Veränderung der Kriterien der Fallbehandlung) in einer Weise verändern, welche die Unabhängigkeit der Rechtsprechung, die Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und das Demokratieprinzip in ähnlicher Weise gefährden, wie dies durch die
„Justizreform“ der PiS in Polen, die Richter*innen-Ernennungen von Trump in den USA und die von der israelischen Rechtsregierung betriebenen Entmachtung des obersten Gerichts entweder bereits geschehen oder beabsichtigt ist.
Eine Gesetzgebungsinitiative zum Schutz der Arbeitsgrundlagen des Bundesverfassungsgerichts ist deswegen dringlich, weil sie nur solange zielführend und erfolgreich umgesetzt werden kann, wie die demokratischen Parteien über eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag verfügen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, ihre Anstrengungen für eine Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zu verstärken und entschlossen weiterzuführen.
Die Novelle soll gewährleisten, dass die Arbeitsgrundlagen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) selbst Verfassungsrang erhalten und nicht vom Gesetzgeber mit einfacher Mehrheit außer Kraft gesetzt werden können. Um das Bundesverfassungsgericht, das ja die Aufgabe hat, die im Grundgesetz verankerten zentralen Staatsprinzipien und rechtlichen Gewährleistungen zu schützen, selbst vor der Gefahr zu schützen, durch einfache Gesetzgebungsmehrheit oder die Blockade von für seine Arbeitsfähigkeit zentralen Prozessen, etwa der Richter*innen-Wahl die Fähigkeit zu Erfüllung dieser Aufgabe zu verlieren, ist insbesondere Folgendes im Grundgesetz zu verankern:
- Bestimmungen zur Arbeitsweise des BVerfG,
- zu dem Wahlverfahren der Richter*innen des BVerfG,
- die Einteilung in Senate
- und Grundlagen der Geschäftsverteilung.