Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, Maßnahmen zur völligen Gleichstellung der Dual Studierenden im öffentlichen Dienst in Berlin mit den Auszubildenden durchzuführen. Hierzu gehört die Gewährung von gleichen Leistungen, wie sie den Auszubildenden zustehen.
Das Land Berlin muss als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder endlich dafür Sorge tragen, dass alle tariflichen Vorschriften, wie sie für die Auszubildenden gelten, auch für die dual Studierenden umgesetzt werden.
Der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem BBiG gilt nicht unmittelbar für dual Studierende. Somit erhalten diese keine tariflich festgesetzten Leistungen. Dies zeigt sich insbesondere bei Detailaspekten wie der einseitig festsetzbaren Ausbildungsvergütung, der fehlenden Übernahme von Fahrt- und Reisekosten sowie vermögenswirksamen Leistungen.
Sozialdemokratische Politik muss es sein, Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildungsqualität – und -attraktivität zu treffen und hierbei insbesondere den öffentlichen Dienst als interessanten und sozialen Arbeitgeber zu präsentieren.
Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, Maßnahmen zur völligen Gleichstellung der Dual Studierenden im öffentlichen Dienst in Berlin mit den Auszubildenden durchzuführen. Hierzu gehört die Gewährung von gleichen Leistungen, wie sie den Auszubildenden zustehen.
Das Land Berlin muss als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder endlich dafür Sorge tragen, dass alle tariflichen Vorschriften, wie sie für die Auszubildenden gelten, auch für die dual Studierenden umgesetzt werden.