Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert sicher zu stellen, dass die folgenden Punkte des Arbeitszeitgesetzes auch in Zukunft unverändert gelten:
- Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden weiterhin nicht überschreiten.
- Es bleibt bei mindestens 30 Minuten Pause nach sechsstündiger bzw. 45 Minuten Pause nach neunstündiger Arbeit.
- Beschäftigte behalten ihren Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.
Flexibilisierung von Arbeitszeiten dürfen nur über Tarifverträge erfolgen. Dies ist bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist in das Arbeitszeitgesetz aufzunehmen, dass eine lückenlose, für Arbeitnehmer*innen nachvollziehbare, Erfassung der Arbeitszeit in jedem Betrieb zu erfolgen hat.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene ist die CDU/CSU bestrebt, dass Arbeitzeitgesetz zu verändern. Es oll statt einer täglichen nur noch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gesetzlich geregelt werden. Dem kann aus Arbeitsschutzgründen nicht zugestimmt werden. Der sog. Acht-Stunden-Tag ist eine Errungenschaft der Arbeiterklasse und der SPD zu Beginn der Weimarer Republik. Die SPD-Bundestagsfraktion wird daher aufgefordert, Änderungen im Arbeitszeitgesetz nur zuzustimmen, wenn eine Flexibilisierung nur über Tarifverträge erfolgt. Betriebliche Willkür darf es nicht geben.