1/II/2022 Alkoholismus ernstnehmen – Kennzeichnungspflicht für Alkoholhaltige Speisen in der Gastronomie

Status:
Angenommen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie des Bundestages werden
aufgefordert, sich für eine Kennzeichnungspflicht auf Speisenkarten für Alkoholhaltige Speisen, sowie
Speisen, die mit Alkoholhaltigen Getränken zubereitet wurden, einzusetzen.

Begründung:

Derzeit besteht die Kennzeichnungspflicht bei einem Alkoholgehalt ab 1,2 Vol %. Bei einem
Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Vol % darf ein Getränk sogar als „Alkoholfrei“ deklariert werden.
Auf Speisenkarten besteht derzeit keine Kennzeichnungspflicht für Alkoholhaltige Speisen und
Getränke.
Alkohol ist nicht nur Hauptsuchtmittel, sondern auch für vielerlei Krankheiten sowie Missbildungen
bzw. Fehlentwicklungen bei Kindern verantwortlich. Für Schwangere genauso wie für derzeit etwa
1,6 Millionen Alkoholkranke bzw. -abhängige Menschen sind versteckter, weil nicht
Kennzeichnungspflichtiger Alkoholgehalt eine Gefahr für Leben und Gesundheit.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Alkoholismus ernstnehmen – Kennzeichnungspflicht für Alkoholhaltige Speisen in der Gastronomie
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie des Bundestages werden
aufgefordert, sich für eine Kennzeichnungspflicht auf Speisenkarten für Alkoholhaltige Speisen, sowie Speisen, die mit Alkoholhaltigen Getränken zubereitet wurden, einzusetzen.

Begründung:

Derzeit besteht die Kennzeichnungspflicht bei einem Alkoholgehalt ab 1,2 Vol %. Bei einem
Alkoholgehalt von weniger als 0,5 Vol % darf ein Getränk sogar als „Alkoholfrei“ deklariert werden. Auf Speisenkarten besteht derzeit keine Kennzeichnungspflicht für Alkoholhaltige Speisen und Getränke. Alkohol ist nicht nur Hauptsuchtmittel, sondern auch für vielerlei Krankheiten sowie Missbildungen bzw. Fehlentwicklungen bei Kindern verantwortlich. Für Schwangere genauso wie für derzeit etwa 1,6 Millionen Alkoholkranke bzw. -abhängige Menschen sind versteckter, weil nicht Kennzeichnungspflichtiger Alkoholgehalt eine Gefahr für Leben und Gesundheit.

Gestellt als Antrag 137/II/2022 Alkoholismus ernstnehmen – Kennzeichnungspflicht für Alkoholhaltige Speisen in der Gastronomie auf dem Landesparteitag 12.11.2022
Beschluss und überwiesen Bundesparteitag 2023, Landesgruppe, MdEP

Beschluss-PDF: