1/II/2026 Änderung der Rentenauszahlung beim Übergang vom Bürgergeld (Grundsicherung) in die Regelaltersrente

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bisherige Praxis der Rentenauszahlung bei Bürgergeldempfänger:innen beim Renteneintritt geändert wird. Bei Eintritt in die Regelaltersrente bei Personen, die bis zum Renteneintritt Leistungen nach SGB II erhalten haben, soll die Rente jeweils zum 1. eines Monats ausgezahlt werden.

Begründung:

Die Leistungen des Bürgergeldes (Grundsicherung) werden zum Monatsanfang ausgezahlt. Die Auszahlung der Rente erfolgt erst am Ende eines Monats. Dadurch entsteht bei Bürgergeldempfänger:innen beim Renteneintritt im ersten Monat eine Lücke. Die betroffenen Menschen müssen ihre Lebenshaltungskosten für einen Monat auf andere Weise finanziell bestreiten. Das ist für die Betroffenen oft schwer bis gar nicht möglich, ohne an grundsätzlichen Dingen zu sparen oder sich zu verschulden. Es gibt die Möglichkeit, einen Antrag auf ein Darlehen zu stellen, doch dies ist in der Regel nur umständlich möglich und die Bearbeitung dauert lange. Im Rentenantrag wird danach gefragt, ob vor Renteneintritt Bürgergeld (Grundsicherung) bezogen wurde. Die notwendigen Informationen für eine Anpassung sind demnach bereits vorhanden. Daraus folgt bislang allerdings keine Anpassung des Auszahlungszeitpunktes. Wichtig ist, dass die betroffenen Menschen übergangslos und rechtzeitig ihren Lebensunterhalt bestreiten können und in der Folge keine zusätzlichen Belastungen z. B. durch Verschuldung erfahren.