5/II/2023 Abstellpunkte für E-Roller und E-Fahrräder von Sharing-Dienstleistern durch Geofencing regeln und Flächen definieren

Status:
Mit Änderungen angenommen

Bei der Neuvergabe der Konzessionen für E-Roller und E-Fahrräder an Sharing-Dienstleister ist vom Senat abzusichern, dass ein Leihvorgang von E-Rollern und E-Fahrrädern technisch nur dann abgeschlossen bzw. beendet werden kann, wenn die Fahrzeuge flächendeckend an definierten Abstellpunkten zurückgegeben werden. Die Anbieter von entsprechenden Leihsystemen sollen deshalb vertraglich dazu verpflichtet werden, den Leihvorgang mit einem Geofencing zu verbinden, d.h. GPS basiert nur offizielle Abstellflächen zuzulassen. Die Abstellpunkte sollen zur Vermeidung von Unfällen und der Behinderung von Fußgängern grundsätzlich nicht auf Gehwegen oder in unmittelbarer Nähe von Gehwegen angelegt werden und nach Möglichkeit mit einer festen Ladestation kombiniert werden, damit zusätzliche Transporte der Elektrofahrzeuge für den Ladevorgang reduziert werden.

Begründung:

E-Roller und E-Fahrzeuge gehören zum Kanon der Sharingangebote und ermöglichen den Nutzenden bei Bedarf spontane Mobilität. Das Abstellen der entliehenen Fahrzeuge mitten auf dem Gehweg oder in Grünanlagen stellt jedoch eine Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen bzw. eine Vermüllung des öffentlichen Raumes dar. Die GPS-basierte Steuerung der Abstellflächen ermöglicht diese Form der Mobilität auch in Zukunft, reduziert aber gleichzeitig Behinderungen und Unfälle und verringert im besten Fall den Transportverkehr der Anbieter, die bisher alle unkontrolliert abgestellten Fahrzeuge auch in Nebenstraßen oder Parkanlagen zum Aufladen einsammeln und im Anschluss erneut verteilen müssen

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Konsens)
Version der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sollen sich dafür einsetzen, bei der Neuvergabe der Konzessionen an Sharing-Dienstleister für E-Roller und E-Fahrräder vertragliche Regelungen und bei Verstößen empfindliche Sanktionsmaßnahmen dafür vorzusehen, dass ein Leihvorgang GPS-/satellitenunterstützt nur dann abgeschlossen bzw. beendet werden kann, wenn die Fahrzeuge innerhalb markierter Abstellpunkte bzw. Abstellbereiche zurückgegeben werden. Solche Abstellbereiche sollen flächendeckend auch in den Außenbezirken eingerichtet werden. Die Anbieter von entsprechenden Leihsystem sollen also vertraglich dazu verpflichtet werden, den Vorgang des Ausloggens berlinweit mit sogenannten Geofencing-Techniken zu verbinden.

Die Abstellpunkte sollen zur Vermeidung von Unfällen und der Behinderung von Fußgängern grundsätzlich nicht auf Gehwegen oder in unmittelbarer Nähe von Gehwegen angelegt werden und nach Möglichkeit mit einer festen Ladestation kombiniert werden, damit zusätzliche Transporte der Elektrofahrzeuge für den Ladevorgang reduziert werden.

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ä5/II/2023-1 Streichung oder in unmittelbarer Nähe von Gehwegen Hinzufügen Die Abstellpunkte sollen barrierefrei gestaltet werden und mit taktilen Elementen begrenzt werden.
Beschluss: Abstellpunkte für E-Roller und E-Fahrräder von Sharing-Dienstleistern durch Geofencing regeln und Flächen definieren
Text des Beschlusses:

Bei der Neuvergabe der Konzessionen für E-Roller und E-Fahrräder an Sharing-Dienstleister ist vom Senat abzusichern, dass ein Leihvorgang von E-Rollern und E-Fahrrädern technisch nur dann abgeschlossen bzw. beendet werden kann, wenn die Fahrzeuge flächendeckend an definierten Abstellpunkten zurückgegeben werden. Die Anbieter von entsprechenden Leihsystemen sollen deshalb vertraglich dazu verpflichtet werden, den Leihvorgang mit einem Geofencing zu verbinden, d.h. GPS basiert nur offizielle Abstellflächen zuzulassen. Die Abstellpunkte sollen zur Vermeidung von Unfällen und der Behinderung von Fußgängern grundsätzlich nicht auf Gehwegen angelegt werden und nach Möglichkeit mit einer festen Ladestation kombiniert werden, damit zusätzliche Transporte der Elektrofahrzeuge für den Ladevorgang reduziert werden. Die Abstellpunkte sollen barrierefrei gestaltet werden und mit taktilen Elementen begrenzt werden.

Beschluss-PDF: