Ä1/I/2026-2

  1. Mobilität, S. 21, einfügen zwischen Z. 12 und 13

„Auch im Winter müssen Fuß- und Radwege gefahrlos nutzbar sein. Wir setzen uns dafür ein, dass das Land Berlin nachvollziehbare Reglungen für die Befreiung von Gehwegen bei Eis und Schnee schafft und für verstärkte Kontrollen und höhere Bußgelder sorgt.“