Ä1/II/2023-1

Neufassung des Satzes in Zeile 195

Breitere Gehwege, abgesenkte Bordsteine, Parkplätze für Menschen mit Behinderungen, kein Eckenparken an Kreuzungen, Parkmöglichkeiten für Pflegebedürftige oder behinderungsbedingt notwendige haushaltsnahe Dienstleistungen (Einkaufshilfe) bessere Markierungen und Leitsysteme sind nur einige unserer Ziele für mehr Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Einfügen in Zeile 201:

Es sind Parkflächen für schwerbehinderte Menschen vor Stadtteilzentren und Begegnungsstätten, vor bezirklichen Einrichtungen abzusichern.

Bei der Vergabe von Parkausweisen für schwerbehinderte Menschen sollen Ermessungsspielräume der Verwaltung immer im Sinne der Menschen mit Berhinderungen ausgeübt werden. Erziehungsberechtigte von Kindern mit Behinderungen sollten grundsätzlich ebenfalls Parkausweise für schwerbehinderte Menschen bewilligt bekommen.