7/II/2025 Refinanzierung des Tarifvertrags der AAPA (Arbeitsgemeinschaft behinderter Arbeitgeber mit Persönlicher Assistenz) über 2025 hinaus

Status:
Angenommen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass der Tarifvertrag der AAPA über 2025 hinaus anerkannt wird. Damit wird verhindert, dass direkt angestellte Assistent*innen im Persönlichen Budget, schlechter gestellt werden, als Angestellte von Assistenzdiensten. Dazu gehört auch die Erhöhung der Löhne und das Aushandeln einer Inflationsprämie analog des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes der Länder.

Begründung:

Um selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben zu können, haben Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Persönliche Assistenz. Dies bedeutet, dass sie zu Hause leben und ihren Alltag mit Assistenz selbst gestalten. Die Assistent*innen (im Folgenden durch AS abgekürzt) arbeiten direkt bei ihren Assistenznehmer*innen zu Hause und unterstützen nach Ansage bei der Körperpflege, im Haushalt und auch bei der Arbeit und bei Gängen außer Haus. Rund um die Uhr stellen sie unter anderem ihre Muskelkraft und ihre Arme und Beine zur Verfügung, damit Menschen mit Behinderung auch außerhalb von Einrichtungen selbstbestimmt ihr Leben gestalten können. Dazu arbeiten sie als Team des/der jeweiligen AssistenznehmerIn im Schichtdienst.

 

Anspruchsberechtigte habe das Recht auf freie Wahl. Sie können selbst entscheiden, ob sie ihre AS über Pflegedienste wie z. Bs. ambulante dienste e.V. beziehen, oder über das Persönliche Budget selbst einstellen wollen. Bei Pflegediensten müssen sie sich nicht selbst um die Sicherung ihrer Assistenz kümmern, haben aber weniger Wahlrecht und müssen bestimmte Regeln einhalten. Wenn sie sich dafür entscheiden ihre AS über das zur Verfügung gestellte Persönliche Budget selbst einzustellen, sind sie für ihre Dienstplanung selbst verantwortlich, haben aber mehr Freiheiten und sind die direkten Vorgesetzten ihrer AS.

 

2019 haben die großen Assistenzdienste einen Tarifvertrag abgeschlossen, was langfristig dazu führte, dass Assistent*innen der großen Dienste besser verdienten als die direkt Angestellte. Das lag unter anderem daran, dass die AS der großen Träger in die Endgeldgruppe 5 eingruppiert wurden, während die AS im Persönlichen Budget in der Endgeldgruppe 3 verblieben.

 

Daraufhin gründeten Assistenznehmer*Innen mit Persönlichem Budget  die AAPA, um vertreten von der Gewerkschaft ver.di, auch einen Tarifvertrag auszuhandeln. Erst 2024 wurde dies vom Senat anerkannt und die AS im Persönlichen Budget erhielten rückwirkend vom 1.1.22 ihre Nachzahlung.

 

Obwohl nach der AGH Wahl 2021 die Koalition festlegte, dass sie sich für gleichen Lohn für gleiche Tätigkeit einsetzt, wurde nun beschlossen, dass direkt angestellte Assistent*innen ab 2026 wieder in die Endgeldgruppe 3 wechseln sollen und der Tarifvertrag nicht verlängert wird. Auch der Tarifvertrag der großen Dienste ist von Schlechterstellung gefährdet, hat aber mehr Gewicht.

 

Die AS im Persönlichen Budget werden also ab 2026 wieder 340€ im Monat  weniger verdienen, als ihre KollegInnen der großen Dienste, obwohl sie die gleiche Arbeit leisten, wenn sich der Senat nicht dazu bekennt.

 

Dadurch werden die behinderten Arbeitgeber*innen im Persönlichen Budget noch größere Schwierigkeiten als sonst haben, geeignetes Personal zu finden und zu halten. Wenn die AS alle zu den großen Diensten, die immer Personal suchen,  wechseln, werden die Arbeitgebenden im Persönlichen Budget ebenfalls aus der Not heraus gezwungen, sich einen Dienst zu suchen. Da diese ihre Teams selbst koordinieren, während die Dienste eine teure Verwaltung unterhalten, sparen sie dem Land Geld. Würden alle Betroffenen der AAPA zu den Diensten wechseln, würden dem Land Mehrkosten  12 Millionen € pro Jahr dem Land entstehen. Dazu kommt, dass aufgrund fehlender Sozialarbeitenden und Pflegefachkräfte die Dienste überlastet sind und schon jetzt bei weitem nicht alle Anfragen bedienen können.

 

Durch die Weigerung der langfristigen Anerkennung des Tarifvertrags untergräbt der Senat also unterschwellig das Recht auf Wahlfreiheit und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung. Leben mit Persönlichem Budget als Chef*in der eigenen AS ist die höchste Form der Selbstbestimmung, die man als Mensch mit Behinderung haben kann.

 

Dazu kommt, dass die AS die gleiche verantwortungsbewusste Arbeit leisten, ob sie nun bei einem Dienst angestellt sind, oder direkt bei einer Person mit Behinderung. Wenn die SPD sich noch als Arbeiterpartei wahrnimmt und auch noch so wahrgenommen werden möchte, sollte sie die AS, die wirklich zu den „hart arbeitenden Menschen“ gehören, von denen unsere Vorsitzenden im Bund so gerne sprechen, keine Steine in den Weg legen. Sich für den Tarifvertrag der AAPA einzusetzen und dadurch auch den Tarifvertrag der großen Dienste zu stärken, würde Worten auch Taten folgen lassen und die Pflege direkt aufwerten und dazu das Selbstbestimmungsrecht der zu Pflegenden unterstützen und anerkennen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Refinanzierung des Tarifvertrags der AAPA (Arbeitsgemeinschaft behinderter Arbeitgeber mit Persönlicher Assistenz) über 2025 hinaus
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert darauf hinzuwirken, dass der Tarifvertrag der AAPA über 2025 hinaus anerkannt wird. Damit wird verhindert, dass direkt angestellte Assistent*innen im Persönlichen Budget, schlechter gestellt werden, als Angestellte von Assistenzdiensten. Dazu gehört auch die Erhöhung der Löhne und das Aushandeln einer Inflationsprämie analog des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes der Länder.

Beschluss-PDF: