Die SPD Tempelhof-Schöneberg fordert die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamts dazu auf, sich für die Erstellung, den Beschluss durch die BVV und die anschließende Veröffentlichung von Leitlinien für die Parkraumbewirtschaftung in Tempelhof-Schöneberg einzusetzen.
In den Leitlinien sollen die einschlägigen Rechtsgrundlagen, einzuhaltende Normen sowie vorhandene Ermessensspielräume für die Positionierung von Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenland erläutert werden, um für Klarheit und Nachvollziehbarkeit bei Bürger*innen zu sorgen.
Dabei muss stets der Grundsatz einer möglichst geringen Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes gelten, d.h. Parkscheinautomaten sind grundsätzlich im Gehwegrandbereich zu platzieren. Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit für den Fußverkehr sind zwingend zu vermeiden, sodass im begründeten Einzelfall auf den Fahrbahnrand bzw. einen vorhandenen Mittelstreifen auszuweichen ist.
Ferner sollen transparente und für die Bürger*innen nachvollziehbare Informationen gegeben werden, anhand welcher Kriterien die kostenpflichtigen Uhrzeiten in den Parkzonen und die Höhe der zu entrichtenden Parkgebühr bestimmt werden. Schließlich soll ebenfalls in den Leitlinien geregelt werden, wie im Vollzug der Parkraumüberwachung damit umgegangen wird, wenn Anträge auf Bewohner*innenparkausweise bereits gestellt, aber noch nicht beschieden sind.
Parkraumbewirtschaftung ist das zentrale Steuerungsinstrument, um Anwohner*innen in Kiezen mit hohem Parkdruck zu entlasten.
Gleichzeitig ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Irritationen über die Positionierung von Parkscheinautomaten, die Höhe der Gebühr oder die Dauer der täglichen Bewirtschaftung gekommen.
Ziel der Formulierung, Beratung und Veröffentlichung von Leitlinien ist es, die Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung zu erhöhen und klare Regeln zu formulieren, an die sich das Bezirksamt im Verwaltungsvollzug zu halten hat.
Die SPD Tempelhof-Schöneberg fordert die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamts dazu auf, sich für die Erstellung, den Beschluss durch die BVV und die anschließende Veröffentlichung von Leitlinien für die Parkraumbewirtschaftung in Tempelhof-Schöneberg einzusetzen.
In den Leitlinien sollen die einschlägigen Rechtsgrundlagen, einzuhaltende Normen sowie vorhandene Ermessensspielräume für die Positionierung von Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenland erläutert werden, um für Klarheit und Nachvollziehbarkeit bei Bürger*innen zu sorgen.
Dabei muss stets der Grundsatz einer möglichst geringen Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes gelten, d.h. Parkscheinautomaten sind grundsätzlich im Gehwegrandbereich zu platzieren. Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit für den Fußverkehr sind zwingend zu vermeiden, sodass im begründeten Einzelfall auf den Fahrbahnrand bzw. einen vorhandenen Mittelstreifen auszuweichen ist.
Ferner sollen transparente und für die Bürger*innen nachvollziehbare Informationen gegeben werden, anhand welcher Kriterien die kostenpflichtigen Uhrzeiten in den Parkzonen und die Höhe der zu entrichtenden Parkgebühr bestimmt werden. Schließlich soll ebenfalls in den Leitlinien geregelt werden, wie im Vollzug der Parkraumüberwachung damit umgegangen wird, wenn Anträge auf Bewohner*innenparkausweise bereits gestellt, aber noch nicht beschieden sind.
Eine Verlinkung zu den Leitlinien via QR-Code könnte auf die Automaten aufgebracht werden.
Die SPD Tempelhof-Schöneberg fordert die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung und des Bezirksamts dazu auf, sich für die Erstellung, den Beschluss durch die BVV und die anschließende Veröffentlichung von Leitlinien für die Parkraumbewirtschaftung in Tempelhof-Schöneberg einzusetzen.
In den Leitlinien sollen die einschlägigen Rechtsgrundlagen, einzuhaltende Normen sowie vorhandene Ermessensspielräume für die Positionierung von Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenland erläutert werden, um für Klarheit und Nachvollziehbarkeit bei Bürger*innen zu sorgen.
Dabei muss stets der Grundsatz einer möglichst geringen Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes gelten, d.h. Parkscheinautomaten sind grundsätzlich im Gehwegrandbereich zu platzieren. Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit für den Fußverkehr sind zwingend zu vermeiden, sodass im begründeten Einzelfall auf den Fahrbahnrand bzw. einen vorhandenen Mittelstreifen auszuweichen ist.
Ferner sollen transparente und für die Bürger*innen nachvollziehbare Informationen gegeben werden, anhand welcher Kriterien die kostenpflichtigen Uhrzeiten in den Parkzonen und die Höhe der zu entrichtenden Parkgebühr bestimmt werden. Schließlich soll ebenfalls in den Leitlinien geregelt werden, wie im Vollzug der Parkraumüberwachung damit umgegangen wird, wenn Anträge auf Bewohner*innenparkausweise bereits gestellt, aber noch nicht beschieden sind.
Eine Verlinkung zu den Leitlinien via QR-Code könnte auf die Automaten aufgebracht werden.