1/II/2025 Wiedereinführung des „berlinpass“

Die Mitglieder der SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der „berlinpass“ für Leistungsempfänger:innen dauerhaft wieder eingeführt wird und der jetzige Zustand damit  ein Ende findet.

Begründung:

Nachdem 2023 das Berlin-Ticket-S als Ersatz für den „berlinpass“ eingeführt wurde und dieses nun auch nicht mehr weitergeführt werden soll, sind Leistungsempfänger:innen, die ermäßigt den öffentlichen Nahverkehr (ausgenommen den ermäßigten Einzelfahrschein) und auch Schwimmbäder und andere Einrichtungen und Veranstaltungen ermäßigt nutzen möchten, verpflichtet, ihren Leistungsbescheid in Verbindung mit dem Personalausweis bei sich zu tragen und ggf. vorzuzeigen. Dies wird mit der einmaligen Ausstellung des „berlinpass“ überflüssig.

Verlängerungen müssen nicht im Bürgeramt getätigt werden. Hier kann das Jobcenter einen entsprechend großen Abschnitt mit dem jeweiligen Bescheid mitschicken. Dieser Abschnitt beinhaltet die Gültigkeitsdauer und einen QR-Code mit dem Namen, der BG-Nummer und der Gültigkeitsdauer und wird vom entsprechenden Leistungsempfänger in den berlinpass eingeklebt.

Durch den QR-Code ist der Datenschutz gesichert und auch eine Fälschung faktisch ausgeschlossen.

Die Kosten für die Ausstellung sind geringer, als es beim Berlin-Ticket-S ist.

Die Verlängerung erfolgt vereinfacht und unbürokratisch.