Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Neubezieherinnen und -bezieher von Rentenleistungen über die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Wohngeld, Bürgergeld und Sozialhilfe informiert werden.
Hierzu gehören insbesondere die Information über die Einkommensvoraussetzungen, die ggf. in Anspruch zu nehmenden Unterhaltsverpflichteten und der Einsatz eigenen Vermögens oder Grundbesitzes.
Die Information soll gleichzeitig mit dem Rentenbescheid, in einem gesonderten Schreiben, erfolgen und in leichter Sprache verfasst sein.
Im Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom März 2024 wird von 18,1% Rentnerinnen und Rentnern die in Armut leben gesprochen. Besonders auffällig ist hierbei, dass die Quote bei Männern bei 15,1 und bei Frauen bei 19,4 liegt. Gleichzeitig ist bemerkenswert, dass Studienergebnisse nahe liegen, dass ca. 63% der Berechtigten bewusst Leistungen nicht in Anspruch nehmen (ISG vom 29.01.2024).
Die AG60plus ist überzeugt, dass durch direkte Ansprache und Information die drei Hauptgründe für die Nichtinanspruchnahme, nämlich Komplexität des Antragsprozesses, geringes Anrechtsempfinden und Schamgefühl überwunden werden könnten.
Im zweiten Symposium zum siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung am 09.02.2024 wurde durch das RWI-Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung ausgeführt, dass in vielen Ländern versucht wird durch zahlreiche Maßnahmen die Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen zu reduzieren. „Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Komplexität des Antragsprozesses einerseits sowie ein geringes Anrechtsempfinden andererseits Hauptgründe für die Nichtinanspruchnahme seien.“ Neben einigen anderen Maßnahmen werden „Informationsinterventionen“ und „proaktive Ansprache“ empfohlen.
Genau diese proaktive Ansprache kann mit einem entsprechenden separaten Schreiben zum Rentenbescheid zumindest begonnen werden.
Besser über Sozialleistungen informieren
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Neubezieher*innen von Rentenleistungen über die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Wohngeld und Grundsicherung im Alter informiert werden.
Hierzu gehören insbesondere die Information über die Einkommensvoraussetzungen, die ggf. in Anspruch zu nehmenden Unterhaltsverpflichteten und der Einsatz eigenen Vermögens und Grundbesitzes.
Die Information soll gleichzeitig mit dem Rentenbescheid, in einem gesonderten Schreiben erfolgen und in einfacher Sprache verfasst sein.