Ä5/I/2024-1

Ersetze Z. 32 bis 42 durch:

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Vertreter*innen im Bundesrat setzen sich aktiv dafür ein, ein Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43ff. BVerfGG einzuleiten. Der einzureichende Verbotsantrag ist vorzubereiten. Sollte die Auswertung der vorhandenen Beweismittel im Rahmen dieser Vorbereitungen erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, dass die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD gerichtsfest belegt werden können, ist von der Antragsstellung bis auf Weiteres abzusehen. Die SPD als Gesamtpartei und in ihren Gliederungen beteiligt sich weiter aktiv an der öffentlichen Debatte um ein Verbot der AfD mit dem weiteren Ziel, in der Öffentlichkeit und der Wahlbevölkerung das Bewusstsein zu stärken, dass es sich bei AfD nicht um eine „normale“ Partei handelt, sondern um eine Gruppierung, welche die Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie in Frage stellt.

Begründung:

Begründung: Wir finden, dass ein Verbotsverfahren ein wesentlicher Bestandteil im Umgang mit der AfD sein muss.