Wir fordern, alle verfassungsrechtlich vorhandenen Spielräume zu nutzen, um den rechtsextremen Bestrebungen der AfD entgegenzutreten. Dazu gehört insbesondere Folgendes:
1. Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, alle Mittel auszuschöpfen, um die AfD von der direkten und indirekten Parteienfinanzierung auszuschließen. Dies schließt folgende Initiativen ein:
- Rückforderung von nicht deklarierten und nicht den Vorschriften entsprechenden Parteispenden durch das Bundestagspräsidium
- Anstrengung einer Klage auf Ausschluss der AfD von Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung (Wahlkampfkostenerstattung, Ausstattung der Mitglieder der Bundestagsfraktion mit Personalmitteln) beim Bundesverfassungsgericht nach dem Vorbild der erfolgreichen Klage beim BVG gegen die Partei NPD/Die Heimat wegen ihrer rechtsextremen Grundausrichtung.
- Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die der AfD zuarbeitende parteinahe Erasmus-Desiderius-Stiftung weiterhin von staatlichen Mitteln auszuschließen.
2. Die SPD als Gesamtpartei und in ihren Gliederungen beteiligt sich weiter aktiv an der öffentlichen Debatte um ein Verbot der AfD mit dem Ziel der Klärung der Erfolgsaussichten einer solchen Initiative und dem weiteren Ziel, in der Öffentlichkeit und der Wahlbevölkerung das Bewusstsein zu stärken, dass es sich bei AfD nicht um eine „normale“ Partei handelt, sondern um eine Gruppierung, welche die Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie in Frage stellt.
3. Die SPD in Bund, Ländern und Gemeinden macht die Forderung nach Einhaltung der Brandmauer gegen jede Zusammenarbeit mit der AfD in Parlamenten und Gemeindevertretungen zum zentralen Maßstab für den Umgang mit den anderen demokratischen Parteien in den kommenden Wahlkämpfen und fordert konsequent ein gemeinsames Auftreten aller demokratischen Parteien gegen alle Angriffe der AfD auf die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Dazu gehört auch eine Beteiligung an Gesetzesinitiativen wie die Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
4. Die Bundestagsfraktion verfolgt eine Initiative zur Nutzung der Möglichkeiten des Artikel 18 GG.
Zu 1.:
Es darf nicht weiter zugelassen werden, ihren Kampf gegen die Demokratie mit Millionen staatlicher Mittel führen kann. Dies betrifft auch die Finanzierung von – nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks – über 100 Mitarbeiter*innen von AfD-Abgeordneten sowie der AfD-Bundestagsfraktion als ganzer, die enge Verbindungen zu nachgewiesen rechtsextremistischen Organisationen wie der Identitären Bewegung haben.
Dass der demokratische Staat mit den Möglichkeiten der Parteienfinanzierung auch heute Mittel in die Hand gibt, ihn zu zerstören bildet eine weitere Parallele zur Situation in der Weimarer Republik. In einer Tagebucheintragung machte sich Joseph Goebbels um 1930 darüber lustig, dass der Weimarer Staat seinen Feinden im Reichstag auch noch kostenlose Fahrkarten für die Reichsbahn zur Verfügung stelle.
Zu 3.:
Eine Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung weist allein in den neuen Bundesländern 121 Fälle einer Zusammenarbeit zwischen demokratischen Parteien mit der AfD, mehrheitlich zwischen CDU und AfD in der Regel in Form gemeinsamer Abstimmungen in Landtagen und Kommunalparlamenten zu Themen wie Verbot gendergerechter Sprache, Verbot von Windrädern in Waldgebieten, Aufhebung der Erklärung einer Kommune zum Sicheren Haften für Geflüchtete. Für bundesweites Aufsehen sorgte die gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD zur Senkung der Grundsteuer im Thüringer Landtag.
Zu 4.:
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1 GG), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 GG), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 GG), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 GG), das Eigentum (Artikel 14 GG) oder das Asylrecht (Artikel 16a GG) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt gemäß Artikel 18 GG eben diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung kann u.a. vom Deutschen Bundestag gestellt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion soll eine solche Initiative starten, damit das in Art. 18 GG vorgesehene Instrument zum Schutze des Grundgesetzes gegen führende rechtsextremistische Führungspersonen der AfD eingesetzt wird.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Ä5/I/2024-1 | 32 | Abt. 1 - Tempelhof | Ersetze Z. 32 bis 42 durch: Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Vertreter*innen im Bundesrat setzen sich aktiv dafür ein, ein Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43ff. BVerfGG einzuleiten. Der einzureichende Verbotsantrag ist vorzubereiten. Sollte die Auswertung der vorhandenen Beweismittel im Rahmen dieser Vorbereitungen erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, dass die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD gerichtsfest belegt werden können, ist von der Antragsstellung bis auf Weiteres abzusehen. Die SPD als Gesamtpartei und in ihren Gliederungen beteiligt sich weiter aktiv an der öffentlichen Debatte um ein Verbot der AfD mit dem weiteren Ziel, in der Öffentlichkeit und der Wahlbevölkerung das Bewusstsein zu stärken, dass es sich bei AfD nicht um eine „normale“ Partei handelt, sondern um eine Gruppierung, welche die Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie in Frage stellt. |
Wir fordern, alle verfassungsrechtlich vorhandenen Spielräume zu nutzen, um den rechtsextremen Bestrebungen der AfD entgegenzutreten. Dazu gehört insbesondere Folgendes:
1. Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, alle Mittel auszuschöpfen, um die AfD von der direkten und indirekten Parteienfinanzierung auszuschließen. Dies schließt folgende Initiativen ein:
- Rückforderung von nicht deklarierten und nicht den Vorschriften entsprechenden Parteispenden durch das Bundestagspräsidium
- Anstrengung einer Klage auf Ausschluss der AfD von Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung (Wahlkampfkostenerstattung, Ausstattung der Mitglieder der Bundestagsfraktion mit Personalmitteln) beim Bundesverfassungsgericht nach dem Vorbild der erfolgreichen Klage beim BVG gegen die Partei NPD/Die Heimat wegen ihrer rechtsextremen Grundausrichtung.
- Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten die der AfD zuarbeitende parteinahe Erasmus-Desiderius-Stiftung weiterhin von staatlichen Mitteln auszuschließen.
2. Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Fraktion im Bundestag und die SPD-Vertreter*innen im Bundesrat setzen sich aktiv dafür ein, ein Verbotsverfahren gemäß Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43ff. BVerfGG einzuleiten. Der einzureichende Verbotsantrag ist vorzubereiten. Sollte die Auswertung der vorhandenen Beweismittel im Rahmen dieser Vorbereitungen erhebliche Zweifel daran aufkommen lassen, dass die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD gerichtsfest belegt werden können, ist von der Antragsstellung bis auf Weiteres abzusehen. Die SPD als Gesamtpartei und in ihren Gliederungen beteiligt sich weiter aktiv an der öffentlichen Debatte um ein Verbot der AfD mit dem weiteren Ziel, in der Öffentlichkeit und der Wahlbevölkerung das Bewusstsein zu stärken, dass es sich bei AfD nicht um eine „normale“ Partei handelt, sondern um eine Gruppierung, welche die Grundlage unserer parlamentarischen Demokratie in Frage stellt.
3. Die SPD in Bund, Ländern und Gemeinden macht die Forderung nach Einhaltung der Brandmauer gegen jede Zusammenarbeit mit der AfD in Parlamenten und Gemeindevertretungen zum zentralen Maßstab für den Umgang mit den anderen demokratischen Parteien in den kommenden Wahlkämpfen und fordert konsequent ein gemeinsames Auftreten aller demokratischen Parteien gegen alle Angriffe der AfD auf die freiheitliche demokratische Grundordnung ein. Dazu gehört auch eine Beteiligung an Gesetzesinitiativen wie die Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes.
4. Die Bundestagsfraktion verfolgt eine Initiative zur Nutzung der Möglichkeiten des Artikel 18 GG.