14/II/2023 Familiencarsharing in Parkraumbewirtschaftungszonen ermöglichen

Status:
Angenommen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, Rechtssicherheit zur Ermöglichung von „Familiencarsharing“ in Parkraumbewirtschaftungszonen zu schaffen und eine einheitliche Vorgehensweise der 12 Bezirke zu initiieren.
Ferner sollen die Bezirke aufgefordert werden, von der bereits bestehenden Möglichkeit, Straßenzüge, die zwei angrenzende Parkraumbewirtschaftungszonen trennen, mit Zusatzschildern zu versehen, die den Straßenzug beiden Parkzonen gleichzeitig zuordnen.

Begründung:

Parkraumbewirtschaftung das zentrale Instrument, um Anwohner*innen einen Vorsprung bei der Parkplatzsuche zu verschaffen. Der Anwohner*innenparkausweis, die „Parkvignette“, kostet derzeit in Berlin für eine zweijährige Geltungsdauer 20,40 €, d.h. 10,20 € im Jahr. Gleichwohl gibt es in den Details Optimierungspotential.

Beispiel Familiencarsharing: Derzeit muss ein*e Antragsteller*in bei Beantragung eines Bewohnerparkausweises versichern, dass für das beantragte Fahrzeug bisher kein Parkausweis ausgestellt wurde. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Zulassungsinhaber*innen ihr Fahrzeug in mehreren Parkraumbewirtschaftungszonen anmelden. Gleichzeitig werden dadurch Carsharing-Modelle benachteiligt, bei denen sich mehrere Bürger*innen mit unterschiedlichen Wohnsitzen in verschiedenen Parkzonen ein Fahrzeug teilen. Ein geteiltes Fahrzeug kann nur an einem der Wohnsitze der Sharing-Gemeinschaft angemeldet werden. In letzter Konsequenz kann dies dazu führen, dass ein funktionierendes familiäres Carsharing beendet und ein zweites  Fahrzeug angeschafft wird, um an beiden Wohnsitzen von den Vorteilen des Bewohnerparkausweises profitieren zu können.

Beispiel „Zonenrandgebiete“: Parkzonen müssen überschaubar groß sein, um einen echten Vorteil für Anwohner*innen darzustellen. Deshalb werden einzelne Kieze und Ortsteile in mehrere Parkzonen „zerlegt“. Da Anwohner*innen zurecht nur eine Vignette für eine Parkzone beantragen können, kann es an den Grenzen zweier Zonen durchaus zu der Situation kommen, dass der freie Parkplatz rechts von der Haustür liegt, die eigene Parkvignette aber nur links der Haustür gilt. Die Bezirke haben bereits die Möglichkeit, Straßenzüge, die zwei Parkraumzonen trennen, mit Zusatzschildern zu versehen und beiden Parkzonen gleichzeitig zuzuordnen. Hiervon sollte stärker Gebrauch gemacht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Familiencarsharing in Parkraumbewirtschaftungszonen ermöglichen
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, Rechtssicherheit zur Ermöglichung von „Familiencarsharing“ in Parkraumbewirtschaftungszonen zu schaffen und eine einheitliche Vorgehensweise der 12 Bezirke zu initiieren.
Ferner sollen die Bezirke aufgefordert werden, von der bereits bestehenden Möglichkeit, Straßenzüge, die zwei angrenzende Parkraumbewirtschaftungszonen trennen, mit Zusatzschildern zu versehen, die den Straßenzug beiden Parkzonen gleichzeitig zuordnen.

Beschluss-PDF: