11/II/2019 Verbesserungen für die betriebliche Ausbildung durch BBiG-Novelle erreichen

Status:
Angenommen

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Umsetzung der Forderungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften für eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Ausbildung durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzusetzen. Der vom Bundesbildungsministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung des BBiG ist unzureichend und gibt keine Antworten auf die sich geränderten Anforderungen bei der betrieblichen Ausbildung. Die SPD muss sich dafür sorgen, dass bei der BBiG-Novelle die Forderungen der Gewerkschaften vollständig umgesetzt werden. Insbesondere die Umsetzung einer Mindestausbildungsvergütung von 80 v.H. der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr, derzeit mindestens 660 Euro, muss sich wiederfinden, da der bisher vorgesehene Betrag von 515 Euro völlig unzureichend ist.

 

Es geht um die Stärkung der Qualität und Attraktivität sowie die Zukunftsfähigkeit der Berufsausbildung und von dualen Studiengängen.

 

Nachdem sich das duale Studium in den letzten Jahren bewährt hat, muss die Ausweitung des Geltungsbereiches des BBiG auf die Praxisphasen des dualen Studiums endlich umgesetzt werden.

 

Auch bei der betrieblich-schulischen Ausbildung, z.B. im Gesundheitswesen, fehlt eine gesetzliche Regelung zur Ausbildungsqualität. Daher müssen auch diese Ausbildungen in den Geltungsbereich des BBiG aufgenommen werden.

Begründung:

Der Großteil der Forderungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften bezieht sich auf bereits bestehende tarifliche Regelungen. Ein Beispiel dafür ist die Verpflichtung von Ausbildungsbetrieben, spätestens drei Monate vor dem Ende des Ausbildungsverhältnissen die Entscheidung über die Übernahme gegenüber den Auszubildenden mitzuteilen. Dadurch werden insbesondere die Rechte der Auszubildenden in den Branchen gestärkt, in denen der gewerkschaftlichen Organisationsgrad niedrig ist oder kein Tarifvertrag besteht,

 

Die im aktuellen Gesetzentwurf festgelegte Höhe der Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr verdeutlicht, dass es der zuständigen Bildungsministerin nicht wirklich um eine Aufwertung der betrieblichen Ausbildung geht. Sie setzt damit die Vereinbarung im Koalitionsvertrag nur unzureichend um. SPD und Gewerkschaften müssen gemeinsam für guten Arbeit und eine gute Ausbildung sorgen. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und einer fairen Ausbildungsvergütung ist ein effektives Mittel, um die Abwanderung von jungen Menschen aus den ländlichen Regionen zu verhindern.

 

Derzeit hat das duale Studium keine gesetzliche Grundlage. Dadurch wird die Bezeichnung „duales Studium“ für eine Vielzahl an Ausbildungsformen verwendet. Die Ausbildungsqualität und die Vergütungshöhe unterscheiden sich teilweise stark. Die unterschiedlichen Formen der Ausbildung sollen weiterhin bestehen können. Mit der Aufnahme des dualen Studiums in den Geltungsbereich des BBiG wird jedoch sichergestellt, dass die gleichen Qualitätsstandards und Regelungen wir in der Ausbildung gelten.

 

Eine weitere gewerkschaftliche Forderung nach der Aufnahme von betrieblich-schulischer Ausbildung, z.B. im Gesundheitswesen, muss die SPD endlich umsetzen, um auch hier für eine bessere rechtliche Absicherung der Auszubildenden zu sorgen.

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Umsetzung der Forderungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften für eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Ausbildung durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzusetzen. Der vom Bundesbildungsministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung des BBiG ist unzureichend und gibt keine Antworten auf die sich geränderten Anforderungen bei der betrieblichen Ausbildung. Die SPD muss sich dafür sorgen, dass bei der BBiG-Novelle die Forderungen der Gewerkschaften vollständig umgesetzt werden. Insbesondere die Umsetzung einer Mindestausbildungsvergütung von 80 v.H. der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr, derzeit mindestens 660 Euro, muss sich wiederfinden, da der bisher vorgesehene Betrag von 515 Euro völlig unzureichend ist.

 

Es geht um die Stärkung der Qualität und Attraktivität sowie die Zukunftsfähigkeit der Berufsausbildung und von dualen Studiengängen.

 

Nachdem sich das duale Studium in den letzten Jahren bewährt hat, muss die Ausweitung des Geltungsbereiches des BBiG auf die Praxisphasen des dualen Studiums endlich umgesetzt werden.

 

Auch bei der betrieblich-schulischen Ausbildung, z.B. im Gesundheitswesen, fehlt eine gesetzliche Regelung zur Ausbildungsqualität. Daher müssen auch diese Ausbildungen in den Geltungsbereich des BBiG aufgenommen werden.

 

Begründung:

 

Der Großteil der Forderungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften bezieht sich auf bereits bestehende tarifliche Regelungen. Ein Beispiel dafür ist die Verpflichtung von Ausbildungsbetrieben, spätestens drei Monate vor dem Ende des Ausbildungsverhältnissen die Entscheidung über die Übernahme gegenüber den Auszubildenden mitzuteilen. Dadurch werden insbesondere die Rechte der Auszubildenden in den Branchen gestärkt, in denen der gewerkschaftlichen Organisationsgrad niedrig ist oder kein Tarifvertrag besteht,

 

Die im aktuellen Gesetzentwurf festgelegte Höhe der Mindestausbildungsvergütung von 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr verdeutlicht, dass es der zuständigen Bildungsministerin nicht wirklich um eine Aufwertung der betrieblichen Ausbildung geht. Sie setzt damit die Vereinbarung im Koalitionsvertrag nur unzureichend um. SPD und Gewerkschaften müssen gemeinsam für guten Arbeit und eine gute Ausbildung sorgen. Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung und einer fairen Ausbildungsvergütung ist ein effektives Mittel, um die Abwanderung von jungen Menschen aus den ländlichen Regionen zu verhindern.

 

Derzeit hat das duale Studium keine gesetzliche Grundlage. Dadurch wird die Bezeichnung „duales Studium“ für eine Vielzahl an Ausbildungsformen verwendet. Die Ausbildungsqualität und die Vergütungshöhe unterscheiden sich teilweise stark. Die unterschiedlichen Formen der Ausbildung sollen weiterhin bestehen können. Mit der Aufnahme des dualen Studiums in den Geltungsbereich des BBiG wird jedoch sichergestellt, dass die gleichen Qualitätsstandards und Regelungen wir in der Ausbildung gelten.

 

Eine weitere gewerkschaftliche Forderung nach der Aufnahme von betrieblich-schulischer Ausbildung, z.B. im Gesundheitswesen, muss die SPD endlich umsetzen, um auch hier für eine bessere rechtliche Absicherung der Auszubildenden zu sorgen.

 

Beschluss-PDF: