3/I/2023 Einführung eines Stromsozialtarifs bei der Berliner Stromgrundversorgung und eines Berliner Energiegeldes

Status:
Mit Änderungen angenommen

Wir fordern, dass die Berliner Stromgrundversorgungsunternehmen einen sozialen Stromtarif mit reduziertem Preis für einkommensschwache Haushalte in Berlin anbieten müssen. Berechtigte Personen können dann diesen günstigeren Vertrag mit dem Grundversorgungsunternehmen abschließen, anstelle des normalen Stromtarifs. Der Preis des Sozialtarifs soll vom Senat festgelegt werden und deutlich unter den Preisen der Grundversorgung liegen, um eine Entlastung der einkommensschwachen Haushalte in Berlin zu gewährleisten. Ein ähnliches Angebot muss es auch für Auszubildende und Studierende geben, die ein niedriges Einkommen haben. Die zusätzlichen Kosten der Grundversorgungsunternehmen, die durch das Angebot des Sozialtarifs entstehen, sollen durch den Haushalt des Landes Berlins gedeckt werden.

Begründung:

 

Die extrem gestiegenen Energiepreise im letzten Jahr haben das Thema Energiearmut in den Fokus gerückt. Rund ein Fünftel der Haushalte in Deutschland geben mittlerweile über 10% des Haushaltsnettoeinkommens für Energie aus und sind dadurch akut von Energiearmut bedroht. Zwar sind die Gas- und Strompreise in den letzten Wochen wieder etwas gefallen, jedoch liegen sie immer noch deutlich über dem langjährigen Trend. Es ist davon auszugehen, dass die Energiepreise noch in den nächsten Jahren erhöht bleiben. Dadurch werden auch in den nächsten Jahren einkommensschwache Haushalte besonders von den hohen Energiepreisen betroffen sein. Auch die Gas- und Strompreisbremse helfen hier nur bedingt, da sie die Gas- und Stromkosten in vielen Fällen auf ein doppeltes Preisniveau fixieren. Einsparpotenziale sind bei einkommensschwachen Haushalten auch selten vorhanden. Daher bedarf es einer zusätzlichen Entlastung von einkommensschwachen Haushalten in den kommenden Jahren. Außerhalb von Deutschland hat sich dabei das Instrument der sozialen Energietarife bewahrt, bei denen Sozialleistungs-empfänger*innen Energietarife zu staatlich subventionierten Preisen erhalten. In Deutschland gibt es dies bisher nicht. Zwar wird ein Teil der Energiekosten bei Bürgergeldempfänger*innen bereits übernommen, jedoch betrifft dies nur die Heizkosten. Für Stromkosten gibt es dahingegen keine Regelung. Bürgergeld-empfänger*innen können lediglich bei hohen Stromschulden und dem drohenden Verlust der Wohnung eine Beihilfe bekommen. Da nicht absehbar ist, dass das Bürgergeld zeitnah wieder angepasst wird, um auch Stromkosten zu übernehmen, sollte Berlin hier selbst tätig werden und einkommensschwache Haushalte entlasten. Zusätzlich geraten auch immer mehr mittlere Einkommensschichten durch die gestiegenen Energiepreise unter Druck. Soziale Stromtarife können auch hier helfen. Durch einen sozialen Tarif beim örtlichen Grundversorgungsunternehmen werden Verbraucher*innen auch zusätzlich vor Insolvenzen und Vertragsmissbrauch von Dritten Stromanbieter*innen geschützt. Daher sollten die Preise des sozialen Stromtarifs nicht kurzfristig angepasst werden. Eine Prüfung der Berechtigung für den sozialen Stromtarif könnte durch die Sozialämter oder die Jobcenter erfolgen. Wer als berechtigte Person gilt, sollte vom Senat festgelegt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Kein Konsens)
Version der Antragskommission:

Einführung eines Stromsozialtarifs bei der Berliner Stromversorgung

Wir fordern, dass in Berlin ein sozialer Stromtarif mit reduziertem Preis für einkommensschwache Haushalte eingeführt werden muss. Berechtigte Personen sollten diesen günstigeren Vertrag dann mit einem Stromversorgungsunternehmen anstelle des normalen Stromtarifs abschließen können. Der Preis des Sozialtarifs soll vom Senat festgelegt werden und deutlich unter den Preisen der Grundversorgung liegen, um eine Entlastung der einkommensschwachen Haushalte in Berlin zu gewährleisten. Ein ähnliches Angebot muss es auch für Auszubildende und Studierende geben, die ein niedriges Einkommen haben. Die zusätzlichen Kosten der Stromversorgungsunternehmen, die durch das Angebot des Sozialtarifs entstehen, sollen durch den Haushalt des Landes Berlins gedeckt werden.

 

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Mit Änderungen angenommen Ä3/I/2023-1 Abt. 6 - Schöneberg-City Titel: (…) & eines Berliner Energiegeldes Unter der Fassung der Antragskommision einfügen: Wir fordern, dass das Land Berlin bedürftige Haushalte angesichts der stark gestiegenen Strom- und Heizkosten mit einem zusätzlichen Energiegeld unterstützt. Hierfür soll sich die SPD-Fraktion im AGH einsetzen. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, sollte der Kreis der Berechtigten an bestehende Grenzen anlehnen, etwa an den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (ausgenommen Gruppen, bei denen die Energiekosten bereits von staatlichen Stellen übernommen werden). Das Energiegeld sollte gestaffelt nach Haushaltsgröße pro Monat berechnet werden, um die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten ausreichend abzufedern. Als gestaffelte Pauschalsumme ist die Auszahlung des Energiegeldes unkompliziert und bietet Anreize zum individuellen Energiesparen, da eingesparte Energiekosten vollständig im Haushalt verbleiben. Mit Einführung eines bundesweiten Klimageldes, wie im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, wird das Berliner Energiegeld durch dieses ersetzt. Hier fordern wir die Berliner SPD auf, auf eine schnelle Umsetzung auf Bundesebene einzuwirken.
Beschluss: Einführung eines Stromsozialtarifs bei der Berliner Stromgrundversorgung und eines Berliner Energiegeldes
Text des Beschlusses:

Einführung eines Stromsozialtarifs bei der Berliner Stromgrundversorgung und eines Berliner Energiegeldes

 

Wir fordern, dass in Berlin ein sozialer Stromtarif mit reduziertem Preis für einkommensschwache Haushalte eingeführt werden muss. Berechtigte Personen sollten diesen günstigeren Vertrag dann mit einem Stromversorgungsunternehmen anstelle des normalen Stromtarifs abschließen können. Der Preis des Sozialtarifs soll vom Senat festgelegt werden und deutlich unter den Preisen der Grundversorgung liegen, um eine Entlastung der einkommensschwachen Haushalte in Berlin zu gewährleisten. Ein ähnliches Angebot muss es auch für Auszubildende und Studierende geben, die ein niedriges Einkommen haben. Die zusätzlichen Kosten der Stromversorgungsunternehmen, die durch das Angebot des Sozialtarifs entstehen, sollen durch den Haushalt des Landes Berlins gedeckt werden.

Berliner Energiegeld

 

Wir fordern, dass das Land Berlin bedürftige Haushalte angesichts der stark gestiegenen Strom- und Heizkosten mit einem zusätzlichen Energiegeld unterstützt. Hierfür soll sich die SPD-Fraktion im AGH einsetzen. Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, sollte der Kreis der Berechtigten an bestehende Grenzen anlehnen, etwa an den Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (ausgenommen Gruppen, bei denen die Energiekosten bereits von staatlichen Stellen übernommen werden). Das Energiegeld sollte gestaffelt nach Haushaltsgröße pro Monat berechnet werden, um die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten ausreichend abzufedern. Als gestaffelte Pauschalsumme ist die Auszahlung des Energiegeldes unkompliziert und bietet Anreize zum individuellen Energiesparen, da eingesparte Energiekosten vollständig im Haushalt verbleiben. Mit Einführung eines bundesweiten Klimageldes, wie im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, wird das Berliner Energiegeld durch dieses ersetzt. Hier fordern wir die Berliner SPD auf, auf eine schnelle Umsetzung auf Bundesebene einzuwirken.

Begründung:

 

Die extrem gestiegenen Energiepreise im letzten Jahr haben das Thema Energiearmut in den Fokus gerückt. Rund ein Fünftel der Haushalte in Deutschland geben mittlerweile über 10% des Haushaltsnettoeinkommens für Energie aus und sind dadurch akut von Energiearmut bedroht. Zwar sind die Gas- und Strompreise in den letzten Wochen wieder etwas gefallen, jedoch liegen sie immer noch deutlich über dem langjährigen Trend. Es ist davon auszugehen, dass die Energiepreise noch in den nächsten Jahren erhöht bleiben. Dadurch werden auch in den nächsten Jahren einkommensschwache Haushalte besonders von den hohen Energiepreisen betroffen sein. Auch die Gas- und Strompreisbremse helfen hier nur bedingt, da sie die Gas- und Stromkosten in vielen Fällen auf ein doppeltes Preisniveau fixieren. Einsparpotenziale sind bei einkommensschwachen Haushalten auch selten vorhanden. Daher bedarf es einer zusätzlichen Entlastung von einkommensschwachen Haushalten in den kommenden Jahren. Außerhalb von Deutschland hat sich dabei das Instrument der sozialen Energietarife bewahrt, bei denen Sozialleistungs-empfänger*innen Energietarife zu staatlich subventionierten Preisen erhalten. In Deutschland gibt es dies bisher nicht. Zwar wird ein Teil der Energiekosten bei Bürgergeldempfänger*innen bereits übernommen, jedoch betrifft dies nur die Heizkosten. Für Stromkosten gibt es dahingegen keine Regelung. Bürgergeld-empfänger*innen können lediglich bei hohen Stromschulden und dem drohenden Verlust der Wohnung eine Beihilfe bekommen. Da nicht absehbar ist, dass das Bürgergeld zeitnah wieder angepasst wird, um auch Stromkosten zu übernehmen, sollte Berlin hier selbst tätig werden und einkommensschwache Haushalte entlasten. Zusätzlich geraten auch immer mehr mittlere Einkommensschichten durch die gestiegenen Energiepreise unter Druck. Soziale Stromtarife können auch hier helfen. Durch einen sozialen Tarif beim örtlichen Grundversorgungsunternehmen werden Verbraucher*innen auch zusätzlich vor Insolvenzen und Vertragsmissbrauch von Dritten Stromanbieter*innen geschützt. Daher sollten die Preise des sozialen Stromtarifs nicht kurzfristig angepasst werden. Eine Prüfung der Berechtigung für den sozialen Stromtarif könnte durch die Sozialämter oder die Jobcenter erfolgen. Wer als berechtigte Person gilt, sollte vom Senat festgelegt werden.

Beschluss-PDF: