1/I/2023 Respekt und finanzieller Ausgleich für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Status:
Mit Änderungen angenommen

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Höhe des Pflegegeldes rückwirkend um die Inflation seit der letzten Festsetzung 2017 erhöht wird. Darüber hinaus sollen die bereits eingetretenen finanziellen Nachteile durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden und zukünftig die im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Dynamisierung regelhaft vorgenommen werden.

Begründung:

Rund 4 Millionen Menschen ermöglichen ihren pflegebedürftigen Angehörigen ein würdevolles Leben in ihrer gewohnten Umgebung. Die meisten erhalten als Teilausgleich für ihren Einsatz ein Pflegegeld. Der umgerechnet bereits weit unter dem Mindestlohn angesiedelte Betrag wurde seit 2017 nicht mehr erhöht. Es gab weder einen Ausgleich für die mittlerweile galoppierende Inflation noch irgendwelche Corona-Soforthilfen etc. für diesen Personenkreis, der maßgeblich auf das Pflegegeld angewiesen ist. Der VDK rechnet exemplarisch für Pflegegrad 5 (z.Zt. 901,00 Euro) mit einem Kaufkraftverlust von 159,26 Euro. Und das für jeden Monat! Pflegende Angehörige verdienen unseren Respekt, der sich auch im Pflegegeld widerspiegeln soll.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der Antragskommission (Kein Konsens)
Version der Antragskommission:

Das Thema der Rückwirkung der Festsetzung der Höhe des Pflegegeldes um die Inflation seit der letzten Festsetzung 2017 wurde problematisiert. Der erste Satz des Antrags sollte präzisiert werden.

Änderungsanträge
Status Kürzel Seite Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Angenommen Ä1/I/2023-1 4 Abt. 7 - Schöneberg Titel: (…) für Pflegebedürftigte und pflegende Angehörige Z4: bei der Höhe des Pflegegeldes die Inflationsentwicklung seit der letzten Festsetzung 2017 berücksichtigt wird.
Beschluss: Respekt und finanzieller Ausgleich für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Text des Beschlusses:

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und der Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei der Höhe des Pflegegeldes die Inflationsentwicklung seit der letzten Festsetzung 2017 berücksichtigt wird. Darüber hinaus sollen die bereits eingetretenen finanziellen Nachteile durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden und zukünftig die im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Dynamisierung regelhaft vorgenommen werden.

Begründung:

Rund 4 Millionen Menschen ermöglichen ihren pflegebedürftigen Angehörigen ein würdevolles Leben in ihrer gewohnten Umgebung. Die meisten erhalten als Teilausgleich für ihren Einsatz ein Pflegegeld. Der umgerechnet bereits weit unter dem Mindestlohn angesiedelte Betrag wurde seit 2017 nicht mehr erhöht. Es gab weder einen Ausgleich für die mittlerweile galoppierende Inflation noch irgendwelche Corona-Soforthilfen etc. für diesen Personenkreis, der maßgeblich auf das Pflegegeld angewiesen ist. Der VDK rechnet exemplarisch für Pflegegrad 5 (z.Zt. 901,00 Euro) mit einem Kaufkraftverlust von 159,26 Euro. Und das für jeden Monat! Pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden Angehörigen verdienen unseren Respekt, der sich auch im Pflegegeld widerspiegeln soll.

Beschluss-PDF: