25/I/2022 Parkzonen für Gewerbetreibende

Status:
Überwiesen

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und den Bezirksämtern werden aufgefordert, sich für Parkzonen zur alleinigen Nutzung für Handwerkerinnen und Handwerker, Dienstleister sowie Gewerbetreibende einzusetzen, die von jedem Gebäude fußläufig erreichbar sind, soweit die Gebäude nicht über eigene Parkflächen verfügen oder in unmittelbarer Nähe regelmäßig entsprechende Parkflächen zur Verfügung stehen.

Die Parkflächen sollen mit einer Länge von zumindest 10 m täglich von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung stehen.

Begründung:

Die Erreichbarkeit aller Gebäude ist im Interesse des Allgemeinwohls sicher-zustellen. Dies betrifft nicht nur die Lieferdienste, sondern auch Dachdecker-betriebe, Heizungs-und Sanitärfirmen, Schlosserreien etc., die oft kurzfristig mit Servicearbeiten an den Gebäuden beauftragt werden.

Die Servicefahrzeuge sind zumeist mit einer Vielzahl von notwendigen Werkzeugen und Materialien ausgestattet. Je nach Gewerk werden hier 600-800 kg zu dem jeweiligen Einsatzort transportiert. Hierzu werden Parkflächen mit einer Länge von etwa 10 m benötigt, wobei aufgrund der zu Transport in den Materialien die Fußwege nur relativ kurz sein können.

Der ruhende Verkehr in Berlin ist stark verdichtet, dies betrifft auch die Gebiete mit einer bereits bestehenden Parkraumbewirtschaftung. Bereits jetzt sind einzelne Innenstadtbereiche mit Servicefahrzeugen zwar noch erreichbar, die Mitarbeiten-den finden jedoch keine legale Abstellmöglichkeit und parken sodann auf Fuß-wegen, Fahrradwegen oder in der zweiten Spur. Damit werden die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unmittelbar gefährdet.

Die neue Bußgeldordnung soll hier Abhilfe schaffen, verschärft jedoch den Druck auf die Mitarbeitenden, die den Auftrag abarbeiten sollen, jedoch keinen legalen Parkplatz finden.

Die aktuellen Diskussionen in den betroffenen Betrieben reichen von der Ablehnung von Aufträgen in den Innenstadtbereichen, deutlichen Servicezuschlägen bis zu der Anstellung von Fahrerinnen und Fahrern, die während des Serviceauftrages mit dem Fahrzeug um den Block fahren. All dies können jedoch keine Lösungsansätze sein!

Die Ausstattung der entsprechenden Parkflächen mit Ladestationen für die Elektromobilität wäre ein optionaler weiterer Schritt.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an: BVV-Fraktion (Konsens)
Beschluss: Überwiesen an BVV-Fraktion
Beschluss-PDF: