Die Antragskommission zur Vorbereitung auf die Kreisdelegiertenversammlungen wird abgeschafft.
Der § 5 der Geschäftsordnung für den SPD-Landesverband Berlin beschreibt die Antragskommission wie folgt: „Die Antragskommission hat die Aufgabe, die eingegangenen und während der Versammlung eingehenden Anträge zu beraten und nach Sachgebieten zu ordnen. Sie hat das Recht, auf den Landesparteitagen und Kreisdelegiertenversammlungen Anträge, die den gleichen Sachverhalt betreffen, zusammenzufassen und als Vorlage der Antragskommission der Versammlung zu unterbreiten. Sie gibt Empfehlungen zur Abstimmung, wobei Minderheitsmeinungen dargestellt werden.“
Diese Aufgaben und Kompetenzen mögen für den SPD-Landesverband Berlin sinnvoll und nützlich zur Vorbereitung der Landesparteitage sein, um auf diesem den Beschluss eines großen Umfangs an Anträgen zu ermöglichen, die Meinungen der unterschiedlichen Kreise und Arbeitskreise im Vorfeld zu koordinieren und die Antragsberatung zu strukturieren. Auf Kreisebene besteht hierfür jedoch schlichtweg kein Bedarf. Zum einen befasst sich der Kreis mit deutlich weniger Anträgen auf den Kreisdelegiertenversammlungen, so zeigt es die Vergangenheit. Es besteht kein Bedarf, diese zu ordnen oder zusammenzufassen. Zum anderen hat die Vergangenheit ebenso gezeigt, wie diskussionsfreudig unsere Genoss*innen auf den Kreisdelegiertenversammlungen (KDV) sind – und das ist auch gut so. Die KDV bietet den Rahmen, mehrmals im Jahr zahlreich zusammenzukommen, über wichtige inhaltliche Anliegen zu beraten, diskutieren, streiten und unsere Beschlusslage und Positionen so zu schärfen und nach vorne zu bringen. Sie ist der zentrale Ort unserer inhaltlichen Parteiarbeit. Im § 5 GO genannte Minderheitsmeinungen müssen nicht von der Antragskommission abgebildet werden. Es besteht Zeit und Raum, diese auf der KDV vorzutragen und in die Abstimmung einfließen zu lassen.
Mit der Abschaffung der Antragskommission machen wir die KDV zu einem lebhaften Ort der Debatte, in der alle Genoss*innen dieser folgen können und gewinnen Zeit, die die Gremien in die inhaltliche Vorbereitung und Vorbesprechung für die KDV investieren können.